„Wir bemühen uns, Züge, deren Weiterfahrt in die Schweiz nicht sofort gestattet wird, möglichst früh, zum Beispiel in Mannheim, Karlsruhe oder Offenburg halten zu lassen. Wenn allerdings die Weiterfahrtsbeschränkung erst südlich von Freiburg mitgeteilt wird, bestehen Haltemöglichkeiten nur noch in Efringen-Kirchen und Rheinweiler“, erläutert Krenz. „Wir erkennen die Sorgen in der Bevölkerung und nehmen diese ernst. Leider machen es die Umstände manchmal erforderlich, dass wir einem Zug das Halten an einem kleinen Bahnhof gestatten müssen. Wir bemühen uns dann stets, so schnell wie möglich die Weiterfahrt zu ermöglichen. Hierbei sind uns aber leider häufig die Hände gebunden.“
Vertreter der Region auch enttäuscht
Die Teilnehmer der Begleitgruppe, insbesondere die Vertreter der Anrainergemeinden und Kreisräte des Landkreises Lörrach, diskutierten auch über die während eines Halts zu erfüllenden Auflagen. So haben die Eisenbahnverkehrsunternehmen, auf deren Eigentum der haltende Zug länger als 24 Stunden steht, eine Überprüfung auf Lecks oder anderweitige Beschädigungen an den Waggons sicherzustellen und diese zu dokumentieren.
Enttäuscht zeigten sich die Vertreter der Region laut Mitteilung von der „gleichgültigen Haltung des Eisenbahnbundesamts und des Bundesverkehrsministeriums gegenüber der Problematik“. Beide lehnten eine Teilnahme an der Begleitgruppe sowie einen Austausch ab. „Es ist sehr bedauerlich, dass das zuständige Bundesamt und das Bundesministerium so wenig Verständnis und Interesse diesem so wichtigen Anliegen gegenüber haben. Die Problematik führt in der Bevölkerung teilweise zu tiefer Verunsicherung“, so Landrätin Marion Dammann.
Das Eisenbahnbundesamt verweist in einem Schreiben an die Landrätin darauf, dass deren Gefahrgutkontrolleure in Efringen-Kirchen elf Kontrollen im Zeitraum von Januar 2018 bis April 2019 durchgeführt und bei keiner dieser Kontrollen einen abgestellten Zug mit Gefahrgut vorgefunden hätten. Das Bundesverkehrsministerium führt laut Mitteilung in einem weiteren Schreiben an Landrätin Dammann aus, „dass nur diejenigen Orte einer Beleuchtung oder anderer Sicherungsmaßnahmen bedürfen, an denen regelmäßig und für Straftäter oder Terroristen planbar Gefahrgut abgestellt wird“.
Schmid und Vogelpohl beziehen Stellung
Die Bürgermeister Philipp Schmid und Carsten Vogelpohl der Gemeinden Efringen-Kirchen und Bad Bellingen sind sich hingegen einig, dass es nicht zulässig sein dürfe, Güterzüge mit Gefahrgut frei zugänglich neben Wohngebieten abzustellen, heißt es weiter. Die Mitglieder der Begleitgruppe fordern daher eine Änderung der bestehenden rechtlichen Bestimmungen und die bauliche Schaffung von Zug-Abstellmöglichkeiten vor der Schweizer Grenze. Gemeinsam wollen sich Dammann und die betroffenen Kommunen zeitnah mit diesen Forderungen an den Bund und die DB Netz wenden.