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Weil am Rhein „Resultat sehr enttäuschend“

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Das Ergebnis der Alkoholtestkäufe: Jugendliche kommen in Weil am Rhein ohne Schwierigkeiten an „Hochprozentiges“ ran. Foto: zVg/Bähr

Testkäufe: Mehrere Gewerbebetriebe verstoßen gegen Jugendschutzbestimmungen

Jugendliche kommen viel zu leicht an Schnaps: Das war das niederschmetternde Ergebnis des ersten Alkoholtestkaufs nach der Corona-Pause im Weiler Stadtgebiet. In sieben Gewerbebetrieben versuchte eine 17-Jährige, an hochprozentigen Alkohol zu gelangen.  Sechsmal war sie erfolgreich, eine Gaststätte führte keine Spirituosen.

„Dieses Resultat ist sehr enttäuschend“, macht Olga Anselm vom Rechts- und Ordnungsamt der Stadt in einer Mitteilung deutlich.

Weil am Rhein. Die geschulte Testkäuferin, eine Auszubildende des Landratsamts, wurde bei den Testkäufen durch zwei Mitarbeiterinnen der Villa Schöpflin (Zentrum für Suchtprävention), zwei Beamten des Polizeireviers Weil am Rhein sowie zwei Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung unterstützt. Und diese trauten ihren Augen nicht, heißt es weiter. Bei sechs Testkäufen konnte „harter“ Alkohol ohne weitere Kontrolle erworben werden.

Vermehrt kontrollieren

Bei den Testkäufen selbst waren keine volljährige Begleitperson dabei. In den vier Supermärkten, in einer Tankstelle und in einem Kiosk wurde das Mädchen weder nach dem Alter gefragt, noch wurde der Ausweis kontrolliert.  Die Flasche Schnaps, der Likör oder auch der Whisky gerieten also ohne Schwierigkeiten in die Hände einer Minderjährigen.

„Wir haben keine Erklärung, warum das Ergebnis diesmal so schlecht ausfiel“, sagt Anselm. Man werde an diesem Thema dranbleiben und den Kontakt mit der Villa Schöpflin halten. „Und natürlich werden wir jetzt auch vermehrt kontrollieren.“

Wurde beim bis dato letzten Alkoholtestkauf im Dezember 2019 noch in 43 Prozent der Fälle gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, was bereits kein Ruhmesblatt darstelle, steigerte sich der Wert diesmal bei der 16. Auflage auf 86 Prozent. Nur einmal wurde der Verkauf nicht abgewickelt, da die Gaststätte keinen hochprozentigen Alkohol im Angebot hatte.

Mit Bußgeldverfahren

Direkt nach dem Kauf wurden die Mitarbeiter in den Gewerbebetrieben direkt von den Begleitpersonen auf den Verstoß und ihr Fehlverhalten angesprochen. Zudem fand eine Belehrung statt und der Kauf wurde rückabgewickelt. Aufgrund der Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen hat die Verwaltung ein Bußgeldverfahren in Höhe von 300 Euro zuzüglich Gebühren eingeleitet.

Damit es nicht soweit kommt, bietet die Villa Schöpflin Schulungen an, die für alle Teilnehmer kostenlos sind. Dabei wird auf die Bestimmungen des Jugendschutzes eingegangen und auch die Risiken des Alkoholmissbrauchs bei Jugendlichen besprochen.

Das erschreckende Ergebnis der Alkoholtestkäufe durch Jugendliche zeige, macht Anselm deutlich, dass weiterhin großer Bedarf bestehe, das verantwortliche Personal für dieses Thema zu sensibilisieren. „Die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen ist leider kein Selbstläufer. Wir müssen weiterhin über die Risiken aufklären und den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol verstärkt in den Fokus rücken“, erklärt Anselm, die im Rathaus auch für die Kriminalprävention zuständig ist.

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