Wurde beim bis dato letzten Alkoholtestkauf im Dezember 2019 noch in 43 Prozent der Fälle gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, was bereits kein Ruhmesblatt darstelle, steigerte sich der Wert diesmal bei der 16. Auflage auf 86 Prozent. Nur einmal wurde der Verkauf nicht abgewickelt, da die Gaststätte keinen hochprozentigen Alkohol im Angebot hatte.
Mit Bußgeldverfahren
Direkt nach dem Kauf wurden die Mitarbeiter in den Gewerbebetrieben direkt von den Begleitpersonen auf den Verstoß und ihr Fehlverhalten angesprochen. Zudem fand eine Belehrung statt und der Kauf wurde rückabgewickelt. Aufgrund der Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen hat die Verwaltung ein Bußgeldverfahren in Höhe von 300 Euro zuzüglich Gebühren eingeleitet.
Damit es nicht soweit kommt, bietet die Villa Schöpflin Schulungen an, die für alle Teilnehmer kostenlos sind. Dabei wird auf die Bestimmungen des Jugendschutzes eingegangen und auch die Risiken des Alkoholmissbrauchs bei Jugendlichen besprochen.