^ Weil am Rhein: Schwieriges Gerichtsverfahren - Weil am Rhein - Verlagshaus Jaumann

Weil am Rhein Schwieriges Gerichtsverfahren

Gerhard Breuer
Das Rheincenter war einer der Orte des Geschehens Foto: Lorenz

Beweisaufnahme zieht sich hin.

Vor dem Supermarkt im Rheincenter soll der im Elsass wohnhafte, vierzigjährige Algerier in das Fahrzeug einer Familie eingedrungen sein mit der Absicht, Sach- und Geldwerte an sich zu bringen.

Das Gericht vernahm dazu zunächst einen Zeugen, der an dem Vorfall am 29. Juni 2020 direkt beteiligt war, der es aber ablehnte, in Anwesenheit des mutmaßlichen Täters auszusagen. Dieser wurde während der Aussage aus dem Gerichtsgebäude geführt und erst wieder zugelassen, als der Zeuge gegangen war. Die Aussage deckte sich weitgehend mit dem der Polizei geschilderten Tathergang vor rund zwei Jahren. Danach wurde der Zeuge nicht durch Aktionen des Täters verletzt, sondern durch beim Öffnen der Autotür entstandene Schürfwunden. Den Schaden am Fahrzeug bewertete der Zeuge als gering; gestohlen wurde nichts.

Keine Auffälligkeiten in Bezug auf Rauschgift

In Anwesenheit des Beschuldigten erstattete die medizinische Sachverständige Vanessa Thoma vom Rechtsmedizinischen Institut der Universität Freiburg Bericht über sein Verhalten beim Vorfall und im Hinblick auf Drogen- und Alkoholkonsum im allgemeinen. Insgesamt sei sein Verhalten, ebenfalls in der Justizvollzugsanstalt Freiburg, in welcher er seit April 2023 inhaftiert ist, gut.

Die Anstaltsleitung stellte ein Vorkommnis fest: In der Zelle des Algeriers brach an einem Abend ein Feuer aus, hervorgerufen durch eine brennende Zigarette auf einer Rolle Toilettenpapier. Thoma konnte aus den Akten keine Verhaltensstörung aufgrund von Rauschmitteln erkennen. Der einzige Anhaltspunkt ist die Bestätigung des Psychiaters in Paris, aus der eine Persönlichkeits- und Verhaltensstörung hervorgeht.

Der Täter ist in verschiedenen Supermärkten in Weil am Rhein, vor allem im Marktkauf im Rheincenter, wiederholt aufgefallen. Hier wurden kleine Mengen von Produkten entwendet. Der oder die Täter wurden von Ladendetektiven gefasst, identifiziert und der Polizei übergeben.

Übersetzung ins Arabische bremst Verfahren

Der Fortgang des Verfahrens wird immer wieder gehemmt durch neue Tatbestände, die im Laufe des Prozesses auftauchten, aber auch durch die Tatsache, dass das gesprochene Wort durch einen Übersetzer ins Maghrebinisch-Arabische übertragen werden muss. Der Beschuldigte reagiert darauf eher „professionell“ interessiert und kaum persönlich betroffen.

Bevor er nach Freiburg überstellt wurde, war er rund drei Monate in der Schweiz in Haft. Die Unterlagen darüber mussten erst noch angefordert werden. Dabei stellte sich heraus, dass er noch unter mindestens einem anderen Namen „tätig“ geworden ist. Das Verfahren wird auf Beschluss des Vorsitzenden Richters am Amtsgericht Dietrich Bezzel am 21. September fortgeführt.

Umfrage

Bargeld

Die FDP fordert Änderungen beim Bürgergeld. Unter anderem verlangt sie schärfere Sanktionen. Was halten Sie davon?

Ergebnis anzeigen
loading