Weil am Rhein. Die folgenden Regeln gelten für die „Basisstufe“, solange die Auslastung von 250 Intensivbetten oder einer Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz von acht Intensivpatienten pro 100 000 Einwohner nicht überschritten wird: In allen Kursen und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen muss die 3G-Regel eingehalten werden. Ein Schnell-/Antigentest ist ausreichend. Dies gilt auch für Kursleiter. Im Freien ist kein 3G-Nachweis erforderlich.
Der Impf- oder Genesenen-Nachweis muss zur ersten Kursstunde mitgebracht werden, informiert die VHS. Der Testnachweis erfolgt zu jeder Kursstunde. Leischner: „Ohne Nachweis ist keine Teilnahme möglich.“