Vereinzelt werden Termine abgesagt beziehungsweise verschoben. Doch im Großen und Ganzen wissen unsere Kunden, dass die Schornsteinfegerarbeiten zur Sicherstellung der Brand- und Betriebssicherheit für die Bewohner des Hauses sowie der umliegenden Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft erforderlich sind. Bei unter Quarantäne stehenden Bewohnern werden die durchzuführenden Schornsteinfegerarbeiten aufgeschoben und schnellstmöglich nachgeholt.
Frage: Wie Sie schon erwähnt haben, geht es bei der Kontrolle des Kamins ja auch um Sicherheit. Wie lange lässt sich solch ein Termin denn aufschieben?
Aufgrund der örtlichen Heizungsanlage muss beurteilt werden, ob eine Verschiebung vertretbar ist oder ob eine besondere Gefährdungslage besteht, die die Arbeiten zwingend erforderlich machen. Doch auch in diesen besonderen Zeiten müssen die Schornsteinfegerarbeiten zeitnah durchgeführt werden. Die gesetzlich begründeten Eigentümerpflichten sind aufgrund der Corona-Pandemie nicht aufgehoben. Die Betriebs- und Brandsicherheit darf auch jetzt nicht vernachlässigt werden.