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Weil am Rhein Sicherheit nicht vernachlässigen

Alisa Esslinger
Schornsteinfegerarbeiten dürfen auch in Corona-Zeiten nicht auf die lange Bank geschoben werden, sagt Oskar Herold. Foto: zVg

Interview: Oskar Herold spricht über seine Arbeit als Schornsteinfeger

Weil am Rhein - Glück kann jeder in der Corona-Krise gut gebrauchen, aber auch ein Schornsteinfeger, der als Glücksbringer gilt, muss sich vor einer Ansteckung schützen. Der Weiler Bezirksschornsteinfegermeister Oskar Herold berichtet im Gespräch mit Alisa Eßlinger, wie wichtig auch jetzt die Brandschutzsicherheit ist und wie man sich in fremden Häusern vor einer Ansteckung schützt.

Frage: Herr Herold, bringen Sie auch bei der Einhaltung von zwei Metern Abstand noch Glück?

Ja, wenn Sie ganz fest daran glauben.

Frage: Spaß beiseite. Aber auf das Hände schütteln müssen Sie verzichten, oder?

Ja, auf das Hände schütteln verzichten wir selbstverständlich, dafür aber schenken wir unseren Kunden ein Lächeln.

Frage: Bei Ihrer Arbeit betreten Sie fremde Häuser. Wie schützen Sie sich und andere?

Wir versuchen, den Kontakt von Angesicht zu Angesicht so kurz wie möglich zu halten und achten auf den erforderlichen Abstand von etwa zwei Metern. Wir waschen uns auch regelmäßig die Hände mit Wasser und Seife. Selbstverständlich haben wir auch Mundschutzmasken, Handschuhe und Desinfektionsmittel für die Hände in Gebrauch.

Frage: Sagen viele Menschen derzeit Ihre Termine mit Ihnen ab oder hält es sich in Grenzen?

Vereinzelt werden Termine abgesagt beziehungsweise verschoben. Doch im Großen und Ganzen wissen unsere Kunden, dass die Schornsteinfegerarbeiten zur Sicherstellung der Brand- und Betriebssicherheit für die Bewohner des Hauses sowie der umliegenden Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft erforderlich sind. Bei unter Quarantäne stehenden Bewohnern werden die durchzuführenden Schornsteinfegerarbeiten aufgeschoben und schnellstmöglich nachgeholt.

Frage: Wie Sie schon erwähnt haben, geht es bei der Kontrolle des Kamins ja auch um Sicherheit. Wie lange lässt sich solch ein Termin denn aufschieben?

Aufgrund der örtlichen Heizungsanlage muss beurteilt werden, ob eine Verschiebung vertretbar ist oder ob eine besondere Gefährdungslage besteht, die die Arbeiten zwingend erforderlich machen. Doch auch in diesen besonderen Zeiten müssen die Schornsteinfegerarbeiten zeitnah durchgeführt werden. Die gesetzlich begründeten Eigentümerpflichten sind aufgrund der Corona-Pandemie nicht aufgehoben. Die Betriebs- und Brandsicherheit darf auch jetzt nicht vernachlässigt werden.

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