Weil am Rhein Solarmodul trifft Denkmalschutz

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Wo in Ötlingen künftig relativ problemlos Solaranlagen angebracht werden könnten, ist in dem neuen Solarkataster zu entnehmen. Foto: zVg/Stadtverwaltung Weil am Rhein

Ein Solarkataster bringt Ötlinger Eigentümern Planungssicherheit bei der Errichtung von Solaranlagen. Das Ortsbild bleibt aber weiterhin streng geschützt.

Denkmalschutz und Solaranlagen auf entsprechenden Gebäuden: Das schien bisher nicht miteinander vereinbar.

Im Gegenteil: Gerade in einem schützenswerten Ort wie Ötlingen hielt das doch eher komplex anmutende Verfahren Grundstücksbesitzer davon ab, Anträge zu stellen. Das soll sich nun ändern, schreibt die Stadtverwaltung Weil am Rhein. Das Solarkataster „Straßendorf Ötlingen“ soll für Vereinfachung und Verlässlichkeit sorgen.

Kooperation mit Landesamt für Denkmalschutz

Die Baurechtsabteilung der Stadtverwaltung, die gleichzeitig auch als Untere Denkmalschutzbehörde fungiert, hat dieses Solarkataster in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege ausgearbeitet.

Das Solarkataster legt für jeden sichtbar offen, auf welchen Dachflächen bei Gebäuden der Gesamtanlage Ötlingen Solaranlagen (Photovoltaik- und Solarthermie) aus denkmalpflegerischer Sicht genehmigt werden können und welche Vorgaben dabei zu beachten sind.

Eine Beurteilung, auf welchen Dachflächen Solaranlagen unter energetischen beziehungsweise wirtschaftlichen Aspekten sinnvoll sind, wird hier indes nicht vorgenommen.

Ansicht von Süden her hat besondere Bedeutung

Auf Basis des Leitfadens „Solarkataster für Gesamtanlagen nach dem Denkmalschutzgesetz“ des Landesamts für Denkmalpflege wurden drei Analyseschritte vorgenommen. Zunächst wurden besonders relevante Fernsichten auf die Gesamtanlage ermittelt. Für Ötlingen konnten damit einzelne Dachflächen identifiziert werden, denen in der Südansicht besondere Bedeutung zukommt.

Im nächsten Schritt wurden stadträumlich besonders herausragende, raumprägende beziehungsweise in den historischen Stadtraum ausstrahlende Bauten klassifiziert. In Ötlingen sind das die Kirche mit dem Pfarrhaus, das Gebäude der Ortsverwaltung, das Vogts- sowie das Kogerhaus.

Anschließend wurde die Kernzone ermittelt. Kernzonen sind die Bereiche, die für die Ablesbarkeit des historischen Ortsbildes besondere Relevanz haben: in diesem Fall die Dorfstraße und der Dorfplatz.

Die drei Analyseschritte mit den jeweiligen Kartierungen wurden schließlich überlagert und in einer Ergebniskarte, dem vorliegenden Denkmalschutz-Solarkataster, zusammengeführt.

Ergänzend zum Solarkataster ist künftig der Gestaltungsleitfaden des Landesamts für Denkmalpflege heranzuziehen, heißt es. Dieser sieht als allgemeines Gestaltungskriterium vor, dass sich Solaranlagen der eingedeckten Dachfläche unterordnen müssen.

Dies ist dann der Fall, wenn das Dach durch die Solaranlage nicht „fremdartig überformt“ und mit den Modulen Abstand von den Dachkanten – in der Regel zwei bis drei Ziegelreihen – gehalten wird. Die Solaranlage soll möglichst flächenhaft angebracht beziehungsweise „ruhig“ angeordnet sein, die Solaranlage matt und monochrom ausgeführt werden.

Gestaltungskriterien sind vorgeschrieben

Auf den grün kartierten Dachflächen im Solarkataster werden Solaranlagen zugelassen, wenn sie den Gestaltungskriterien entsprechen. Auch für diese sei ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung zu stellen, hält die Stadtverwaltung fest. Jedoch gilt das mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmte Solarkataster als dessen vorweggenommenes Einvernehmen. Zuständig für die Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung ist künftig nur noch die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Weil am Rhein. Soll die Solaranlage auf einer der nicht grün gekennzeichneten Dachflächen errichtet werden, muss dem Antrag ein detailliertes Gestaltungskonzept beigefügt werden, heißt es.

Dieses wird von der Unteren Denkmalschutzbehörde geprüft. So soll sichergestellt werden, dass, durch die farbliche Anpassung der Module an die Dachfarbe, die Installation von Solardachziegeln oder gegebenenfalls durch eine Integration der Solarmodule in die Dachfläche, die Beeinträchtigung des geschützten Ortsbilds gemindert wird.

Behörde arbeitet weisungsgebunden

Wie die Baurechtsabteilung der Stadt deutlich macht, handelt es sich bei Angelegenheiten des Denkmalschutzes um eine Pflichtaufgabe nach Weisung, die von der Stadt als Untere Denkmalschutzbehörde wahrgenommen wird.

Mit dem Solarkataster wird das Genehmigungsverfahren für die Errichtung von Solaranlagen zur Gewinnung von Strom und Wärme im geschützten Bereich der Gesamtanlage „Straßendorf Ötlingen“ erleichtert. Grundstückseigentümer und Bauherren erhalten größere Planungssicherheit.

Haben Grundstückseigentümer Zweifel bezüglich der Denkmaleigenschaft ihres Objekts, können sie sich an die Baurechtsabteilung im Rathaus wenden. Schließlich gibt es ja auch Objekte, die innerhalb der Gesamtanlage stehen und zusätzlich noch Einzeldenkmal sind, heißt es abschließend.

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