„Die Tat wurde im Vollrausch begangen“, führte ein psychiatrischer Gutachter aus. Zurückgerechnet müsse der Angeklagte zur Tatzeit einen Blutalkoholwert von 2,58 Promille gehabt haben.
Im Leben des Angeklagten gab es vor 18 Jahren einen Bruch. Bis dahin führte er ein ordentliches, wenn auch unstetes Leben. Nach der Mittleren Reife schloss er eine Lehre als Automechaniker bei einer deutschen Nobelmarke ab. Danach ging er zunächst nach Südafrika und arbeitete bei der gleichen Automobilmarke. Weitere Stationen waren mehrere Länder auf dem Afrikanischen Kontinent.
Seit 2004 stehen 35 Einträge in seinem Strafregister. Überwiegend handelt es sich um Diebstähle von Alkoholika und Zechprellerei. Auch Freiheitsstrafen wurden verhängt. So ist der Mann erst im Sommer 2020 aus der Haft entlassen worden. „Der Angeklagte ist hochgradig alkoholkrank. Er wurde schon mit mehr als fünf Promille in ein Krankenhaus eingeliefert“, sagte der Gutachter.
Da der Angeklagte nach der ersten Brandlegung sich nicht über deren Ausbreitung gekümmert hatte, ging der Staatsanwalt inzwischen von einer fahrlässigen Brandstiftung aus. Angesichts der verminderten Steuerungsfähigkeit beantragte er eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Eine Bewährung käme angesichts mangelnder positiver Sozialprognose nicht in Betracht. Der Verteidiger bezeichnete diesen Strafantrag als „mit Augenmaß gestellt“ und stellte keinen eigenen Strafantrag.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Christoph Gadesmann verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung.