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Weil am Rhein Sparkassenfeuer wirkt lange nach

Gottfried Driesch
Bei dem Brand wurde das gesamte Gebäude in Mitleidenschaft gezogen. Foto: Marco Fraune

Prozess: Brandstifter erhält 18 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Tat im Vollrausch begangen.

Weil am Rhein - In der Nacht vor dem Heiligen Abend des vergangenen Jahres war es im Vorraum und SB-Bereich der Hauptstelle der Sparkasse Markgräflerland, Hauptstraße 279, durch Brandstiftung zu einem Feuer gekommen. Die Nachwirkungen des Brandes sind für die Kunden und die rund 120 Mitarbeiter der Sparkasse auch heute noch, fünf Monate nach dem Brand, gravierend. Am vergangenen Freitag stand der Täter, ein 59 Jahre alter Deutscher, der dem Obdachlosenmilieu zuzurechnen ist, vor dem Schöffengericht Lörrach. Wegen fahrlässiger Brandstiftung wurde er zu 18 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.

„Wegen Brand vorübergehend geschlossen“ meldet die Sparkasse lapidar auf ihrer Homepage. Der Rauch war bei dem Brand am 23. Dezember durch alle vier Stockwerke des Gebäudes gezogen. Nach einem Sachverständigengutachten sei in allen Etagen fettiger Rußniederschlag zu finden gewesen. Dieser sei mit Schadstoffen belastet. Außerdem sei überall penetranter Brandgeruch feststellbar gewesen. Auf eine jüngst erfolgte Nachfrage habe die Sparkasse von einem Schaden von annähernd 1,5 Millionen Euro gesprochen

Schuldfrage eindeutig

Dank mehrerer Überwachungskameras im Vorraum der Sparkasse ist die Schuld des Angeklagten eindeutig belegt. Er setzte zunächst eine Plakatwand mit seinem Feuerzeug in Brand und wendete sich ab. Diese Wand löst danach das eigentliche Schadfeuer aus. Die Flammen schlugen auf die abgehängte Decke des Raumes über. Dabei entstand der starke Rauch, der das ganze Gebäude schädigte.

Danach zündelte der Beschuldigte weiter. An Absperrbändern, an Flyern aus einem Werbeständer und an einem Papierkorb. An diesen Gegenständen entstand nur ein leichter Schaden. da die Feuer rasch erloschen.

Die Polizei war durch eine Sicherheitsfirma, bei der der stille Alarm aufläuft, informiert worden. Zunächst sei noch nicht von einem Feuer, sondern nur von einem Einbruch die Rede gewesen. Mit drei Streifenwagen sei man zur Sparkasse gefahren. Erst da habe man das Feuer bemerkt. Der Angeklagte habe im Vorraum auf dem Boden gesessen. Es seien schon offene Flammen sichtbar gewesen. „Der Mann war völlig apathisch und hat keinen zusammenhängenden Satz von sich gegeben“, berichtete einer der Polizisten als Zeuge. Auf eine erste Befragung hätte der Mann etwas von Jugendlichen gestammelt, die für das Feuer verantwortlich seien. Dann habe man ihn an den Rettungsdienst übergeben.

In der Hauptverhandlung wurde nicht thematisiert, warum der Beschuldigte nicht gleich nach dem Auffinden am Tatort inhaftiert wurde. Obwohl bekannt war, dass er keinen festen Wohnsitz hatte, blieb er auf freiem Fuß. Als die Täterschaft nach den Kamerabildern feststand, war er nicht aufzufinden. Erst am 12. Januar konnte eine Streife der Gemeinsamen operativen Dienstgruppe (GoD) ihn im Warteraum des Badischen Bahnhofs in Basel festnehmen.

Hochgradig alkoholkrank

„Die Tat wurde im Vollrausch begangen“, führte ein psychiatrischer Gutachter aus. Zurückgerechnet müsse der Angeklagte zur Tatzeit einen Blutalkoholwert von 2,58 Promille gehabt haben.

Im Leben des Angeklagten gab es vor 18 Jahren einen Bruch. Bis dahin führte er ein ordentliches, wenn auch unstetes Leben. Nach der Mittleren Reife schloss er eine Lehre als Automechaniker bei einer deutschen Nobelmarke ab. Danach ging er zunächst nach Südafrika und arbeitete bei der gleichen Automobilmarke. Weitere Stationen waren mehrere Länder auf dem Afrikanischen Kontinent.

Seit 2004 stehen 35 Einträge in seinem Strafregister. Überwiegend handelt es sich um Diebstähle von Alkoholika und Zechprellerei. Auch Freiheitsstrafen wurden verhängt. So ist der Mann erst im Sommer 2020 aus der Haft entlassen worden. „Der Angeklagte ist hochgradig alkoholkrank. Er wurde schon mit mehr als fünf Promille in ein Krankenhaus eingeliefert“, sagte der Gutachter.

Da der Angeklagte nach der ersten Brandlegung sich nicht über deren Ausbreitung gekümmert hatte, ging der Staatsanwalt inzwischen von einer fahrlässigen Brandstiftung aus. Angesichts der verminderten Steuerungsfähigkeit beantragte er eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Eine Bewährung käme angesichts mangelnder positiver Sozialprognose nicht in Betracht. Der Verteidiger bezeichnete diesen Strafantrag als „mit Augenmaß gestellt“ und stellte keinen eigenen Strafantrag.

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Christoph Gadesmann verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung.

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