Weil am Rhein Tempo flächendeckend reduzieren

(sas/wz)
(Symbolbild) Foto: Anja Bertsch

Verkehr: Entwurf für die dritte Auflage des Lärmaktionsplans vorgestellt. Auch Senkung auf Zollfreier.

Weil am Rhein - Tempo 30 auf nahezu allen Straßen durch Wohngebiete und Reduzierung des Tempos auf der Zollfreien Straße auf 70 Stundenkilometer – dies sind die beiden wesentlichen Ziele des neuen Lärmaktionsplans, den die Verwaltung im Juni den Gremien zum Beschluss vorstellen wird.

Es handelt sich um Stufe drei, wie Erster Bürgermeister Christoph Huber bei einem Pressegespräch erklärte, also um die dritte Auflage des Lärmaktionsplans. „Die Ergebnisse mögen auf den ersten Blick relativ einfach erscheinen, aber dahinter steckt viel Arbeit auch im Hinblick auf Herleitung und Begründung.“

Nach zahlreichen und inhaltlich umfangreichen Rückmeldungen während des Beteiligungsverfahrens haben die Stadtplaner im Rathaus während der vergangenen Monate zusammen mit dem beauftragten Planungsbüro den ersten Entwurf überarbeitet. Ein weiteres Ziel ist die Bündelung des Verkehrs auf die sogenannten Vorbehaltsstraßen, um die Wohnquartiere zu entlasten, heißt es in einer Pressemitteilung. Da das Verkehrsaufkommen für die Anlieger dort dadurch steigen wird, sollen auch diese Straßen auf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern reduziert werden. Auch die Aufbringung von lärmminderndem Asphalt ist beispielsweise eine der vorgeschlagenen Möglichkeiten, die der Plan enthält.

Zahlreiche Stellungnahmen

Nach zahlreichen Stellungnahmen anliegender Bewohner der Zollfreien Straße schlägt die Verwaltung für diesen Bereich eine Temporeduzierung auf 70 km/h vor. Nach aktueller Lärmberechnung sind die Voraussetzungen für eine solche Temporeduzierung aus Lärmschutzgründen aktuell zwar nicht gegeben. Doch wegen der Bündelung des Verkehrs auf das Vorbehaltsstraßennetz, zu dem die Zollfreie zählt, ist in diesem Bereich in Zukunft mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. „Das Mehr an Verkehr rechtfertigt auch die Reduzierung der Geschwindigkeit, und so wird auch der Lärm reduziert“, sagte Huber.

Mit dem Beschluss des Entwurfs durch den Gemeinderat Ende Juni ist zwar eine wichtige Etappe geschafft im Verfahren um den Lärmaktionsplan der dritten Stufe. Doch dann geht die eigentliche Arbeit für die Verwaltung erst los: Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen zunächst beim Regierungspräsidium Freiburg zur Genehmigung eingereicht werden. Erst dann können nach und nach die entsprechenden Beschilderungen angepasst sowie die baulichen Umsetzungen in Angriff genommen werden.

Zweiter Anlauf

Die Stadtverwaltung hatte bereits im Frühjahr 2018 erstmals einen Antrag an das Regierungspräsidium und das Land gestellt, versuchsweise im ganzen Stadtgebiet Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit einzuführen, was im ersten Anlauf allerdings abgelehnt wurde. „Mit der jetzt im Lärmaktionsplan verankerten Begründung für die weitgehend flächendeckende Festsetzung von Tempo 30 können wir den Nachweis führen, dass unser Vorstoß 2018 in die richtige Richtung ging“, betonte Huber. „Insofern war die seinerzeitige Initiative zwar nicht erfolgreich. Sie hat uns aber in der Begründung und in der Zielverfolgung für den Lärmaktionsplan der dritten Stufe bestärkt und motiviert.“

Insgesamt waren 29 Anregungen und Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan in seiner dritten Auflage beim Stadtbauamt eingegangen – davon 21 aus der Bürgerschaft einschließlich einer Sammelstellungnahme mit 45 Beteiligten sowie acht Rückmeldungen weiterer Behörden, den sogenannten Trägern öffentlicher Belange, die bei Planungsverfahren üblicherweise eingebunden sind. Die Einsicht in die Unterlagen war nicht nur vor Ort möglich, sondern auch über das Internet. Dort konnten in der siebenwöchigen Ausschreibungszeit vom 19. November bis zum 3. Januar ebenfalls Stellungnahmen zu dem Entwurf gegeben werden.

Die Untersuchungsgebiete

Außer den Hauptverkehrsstraßen mit einer Belastung von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr wurden zusätzlich Gemeindestraßen in die Untersuchungen einbezogen.

Zu den näher zu betrachtenden Straßen gehören die Gebiete entlang der Autobahnen A 5 und A 98 sowie der Bundesstraßen B 3, B 317 und B 532. Im Innenstadtbereich sind Haupt-, Römer-, Bühl- und Turmstraße im Blick sowie die Breslauer Straße und der Oberbaselweg in Alt-Weil. Ebenfalls Gegenstand der Untersuchung sind die Heldelinger Straße in Haltingen und die Colmarer Straße in Friedlingen.

Bei der Bewertung wird zwischen der Belastung nachts und tags unterschieden, da die Wahrnehmung von Lärm während der Nachtstunden aufgrund der reduzierten Umgebungsgeräusche in der Regel stärker empfunden wird.

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