Ein gestern vorgeführtes Demonstrationsvideo zeigte, dass sowohl in farbigen Bildern als auch mit Ton aufgenommen wird. Die Kamera weist einen 143-Grad-Winkel auf, wobei diese auch bei der Dunkelheit funktioniert. In der Regel werden zwei bis acht Minuten aufgenommen. „Es sind relativ kurze Sequenzen, aber knackig“, schilderte Marco Troll, Leiter Einsatztraining. Kommen die Beamten zurück zum Dienstsitz, werden hier Bilder heruntergeladen und Kameras aufgeladen.
Nicht aufgenommen wird bei Einsätzen in Wohnungen, da Artikel 13 des Grundgesetzes greift, mit dem die Unverletzlichkeit der Wohnung geregelt ist. Auch die Versammlungsfreiheit soll gewahrt werden, also keine Body-Cam hier zum Einsatz kommen. Die Kamera läuft hingegen an öffentlich zugänglichen Orten zur Gefahrenabwehr bei konkreter Gefahr. In den sechs Wochen der Pilotphase wurde in Weil so nur drei bis fünf Mal etwas aufgenommen, erklärt Revierleiterin Mutter. Aber sehr oft hätten die Beamten das Gefühl gehabt, der Kameraeinsatz führte zu einer positiven Verhaltensänderung beim Gegenüber.
Noch nicht eingesetzt werden die Body-Cams bei den Verkehrsfachdienststellen und Ermittlungsteams.