Konkret ging es um den zweiten Bauabschnitt der Nordwestumfahrung im Jahr 2014. Danach hatte die Firma Vogel, wie Erster Bürgermeister Christoph Huber dem Gemeinderat erläuterte, eine Restwerklohnforderung in Höhe von knapp 292 000 Euro geltend gemacht. Diese Forderung hatte die Firma damit begründet, dass die Schlussrechnung deshalb höher ausgefallen sei, weil im Bereich „Entenschwumm“ der Boden stark mit Müll versetzt gewesen sei und dadurch erschwerte Bauabläufe entstanden seien. Außerdem wurde bei den Baumaßnahmen „Zwischen den Wegen“ ein Betrag von 44 000 Euro geltend gemacht.
Die Stadt hatte diese geforderten Mehrkosten nicht akzeptiert, so dass die Firma Vogel vor dem Landgericht Freiburg klagte. Nun endete der Rechtsstreit mit einem Vergleich, was Huber als „guten Kompromiss“ bezeichnete.