Fußgängerzone: Vorerst Probelauf nicht machbar
Das Heidelberger Büro „Verkehr mit Köpfchen“, das vor Kurzem das Mobilitätskonzept erstellt hat, macht sich dafür stark, die Zahl der Auto-Stellplätze im Innenstadtbereich zu reduzieren – zugunsten von mehr Aufenthaltsqualität. Zudem schlagen Hannah Eberhardt und ihr Team vor, „Shared Space“ und Fußgängerzone zunächst als Probelauf umzusetzen.
Was den Probelauf für eine Fußgängerzone anbelangt, ob nun zwischen Schlaufenkreisel und Schillerstraße oder zwischen Schillerstraße und Bühlstraße, wird dies vorerst nicht möglich sein. „Grundsätzlich lässt die Straßenverkehrsordnung einen Probelauf zu. Doch dieser kann nicht stattfinden, so lange an der Hangkante die Großbaustelle besteht und die B 3 halbseitig gesperrt werden muss“, sagt Huber. Und was den von „Verkehr mit Köpfchen“ vorgeschlagenen Rückbau der Parkplätze angeht, weist der Erste Bürgermeister darauf hin, dass dieser Vorschlag im Gesamtverkehrskonzept zu sehen sei. Im Übrigen sei das Mobilitätskonzept kein Verkehrskonzept. Und einen Gesamtverkehrsplan, wie ihn Stadträte immer wieder einfordern, gebe es bereits. Er müsse nur partiell an die aktuelle Situation angepasst werden.
„Verkehr mit Köpfchen“ rät im Mobilitätskonzept zum Thema Radverkehr eine „schnellstmögliche Herstellung einer ausreichend sicheren und komfortablen Radverkehrsinfrastruktur an besonders neuralgischen Strecken“. Dazu gehört zum Beispiel die umstrittene Radwegeführung von der Friedensbrücke nach Friedlingen.
Schwierige Radwegeführung
Ob im Bereich zwischen Friedensbrücke und Hardstraße, wo Radfahrer neben dem Radfahrstreifen auch den Gehweg nutzen können und die Tramlinie auf dem Weg nach Friedlingen queren müssen, ohne großen Aufwand Verbesserungen erreicht werden können, bezweifelt Huber.
Und was die Situation in Friedlingen selbst betrifft, habe es einige Zwangspunkte gegeben, da nicht alle benötigten Flächen im Besitz der Stadt waren. In dem Zusammenhang verweist der Erste Bürgermeister auf das Velokonzept 2025, in dem Lösungen aufgezeigt werden, etwa die Obere Schanzstraße als Fahrradstraße auszuweisen. Bei einer Fahrradstraße sind die Velofahrer gegenüber den Autofahrern bevorrechtigt.