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Weil am Rhein Versammlung auf Rathausplatz angemeldet

Weiler Zeitung
Es geht um die Auswirkungen der Maßnahmen auf Vereine. Foto: sba/Frank Rumpenhorst

Corona: Auswirkungen der Maßnahmen auf Vereine sind Thema / Narren distanzieren sich ausdrücklich

Weil am Rhein -  Bei der Stadtverwaltung wurde für Sonntag, 21. Februar, eine Versammlung auf dem Rathausplatz im Größenrahmen von maximal 80 Personen angemeldet. Als Anlass gab der Anmelder an, mit der Aktion auf die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen auf die Vereine und insbesondere die Jugendarbeit aufmerksam machen zu wollen. Als Termin sei dafür bewusst der Sonntag gewählt worden, an dem üblicherweise der Buurefasnachtsumzug stattfinden würde, da die Fasnacht in Weil am Rhein ebenso auf Vereinsarbeit basiere.

Der Vorsitzende der IG Weiler Straßenfasnacht, Uwe Wissler, hat sich nach Bekanntwerden des Vorhabens zur Klarstellung bei der Stadt gemeldet. Zusammen mit Dietmar Fuchs, Oberzunftmeister der Narrenzunft Wiler Zipfel, distanziert er sich ausdrücklich von der Versammlung, teilt die Stadt mit. Beiden sei daran gelegen klarzustellen, dass die Versammlung nicht mit den Weiler Fasnachtsvereinen in Verbindung gebracht wird.

Aufzug mit Musik abgelehnt

Die Versammlung war ursprünglich mit einem Aufzug durch die Stadt mit Musik angemeldet worden. Dies hat das Landratsamt Lörrach als zuständige Behörde aufgrund der pandemischen Lage abgelehnt.

Laut aktueller Corona-Verordnung des Landes sind Versammlungen erlaubt und können allenfalls im Einzelfall eingeschränkt werden, während sonstige Veranstaltungen bereits als solche nicht zulässig sind. „Aus derzeit geltender rechtlicher Sicht ist es wichtig, dass die Versammlung nicht zu einer Ersatzveranstaltung für Fasnacht wird“, erklärt Ellen Nonnenmacher, Leiterin des Rechts- und Ordnungsamts. Hierauf wurde der Anmelder der Versammlung im Gespräch mit der Behörde auch deutlich hingewiesen.

Die Vorgaben bezüglich der einzuhaltenden Hygienemaßnahmen werden vom Gesundheitsamt des Landkreises Lörrach auf Grundlage des aktuell geltenden Infektionsschutzgesetzes erlassen. Hier arbeiten derzeit die Stadt Weil am Rhein als Versammlungsbehörde und das Landratsamt Lörrach als Gesundheitsamt eng zusammen. Im Januar dieses Jahres wurde insofern auch klargestellt, dass die Zuständigkeit für Maßnahmen betreffend Versammlungen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes bei den Gesundheitsämtern liegt, solange diese für entsprechende Schutzmaßnahmen zuständig sind.

Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis eine Woche lang unter dem Wert von 50 liegt, dann geht diese Zuständigkeit wieder auf die Städte und Gemeinden über. Im Landkreis Lörrach ist dies zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht der Fall.

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