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Weil am Rhein Virginal und Orgel erklingen in der Kirche

Weiler Zeitung

Konzert: „Orgelmusik zum Samstagabend“ am 21. August in St. Peter und Paul / Programm mit Heinrich Walther

Zum Gedenken an das 400. Todesjahr von Jan Pieterszoon Sweelinck gibt Heinrich Walther am Samstag, 21. August, ein Konzert an Virginal und Orgel in der katholischen Kirche St. Peter und Paul in Weil am Rhein. Es handelt sich um das dritte Konzert der Reihe „Orgelmusik zum Samstagabend“.

Weil am Rhein. Die beiden vorangegangenen Konzerte mit Dieter Lämmlin und der Berliner Organistin Jule Rosner an der Metzler-Orgel der katholischen Kirche seien vom Publikum dankbar begrüßt und auch die Schutzmaßnahmen gut angenommen worden, heißt es in einer Mitteilung des Veranstalters.

Das dritte Konzert ist dem Gedenken an das 400. Todesjahr von Sweelinck in Amsterdam gewidmet, dem „Organistenmacher“, wie er genannt wurde. Er sei einer der bedeutendsten Organisten seiner Zeit im norddeutschen Raum gewesen, für viele Generationen stilbildend, „ und ohne den auch Bach nichtdenkbar wäre“.

Nachdem Amsterdam calvinistisch geworden war und das Orgelspiel im Gottesdienst verboten wurde, wechselte Sweelinck in den städtischen Dienst, wo er nach dem Gottesdienst zu spielen hatte und auch öffentliche Konzerte geben musste. Er blieb, von wenigen Reisen abgesehen, zeitlebens in Amsterdam, dennoch verbreitete sich sein Ruhm rasch, und er hatte viele bedeutende Schüler. So wurde neben Praetorius, Scheidt und Schildt auch Scheidemann von Hamburg zu ihm zur Ausbildung geschickt, der wiederum in St. Katharinen seine Kunst weitergab, heißt es.

Heinrich Walther spielt am Samstag zunächst auf seinem englischen Virginal Stücke von Sweelinck und seinen Zeitgenossen in England (Gibbons, Bull) und Deutschland (Reincken), bevor er zum Schluss Bach selbst mit dessen D-Dur Praeludium und Fuge die Ehre gibt.

Auch dieser Konzertabend verspreche somit den Zuhörern interessante musikgeschichtliche Einblicke, heißt es in der Ankündigung.

Corona-Regeln zu beachten

Beim Besuch gilt das Infektionsschutzkonzept für Kirchenkonzerte.Zu anderen Zuhörenden ist ein Mindestabstand von eineinhalb Metern zu wahren.Im Kirchenraum besteht die Möglichkeit zur Handdesinfektion.Das Tragen einer FFP2- oder OP-Maske ist verpflichtend.Personen mit Krankheitssymptomen, selbst wenn diese nur leicht sind, dürfen die Konzertveranstaltung nicht besuchen.Die Besucher werden registriert und dabei wird ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis verlangt.

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