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Weil am Rhein Wasser, Abwasser, Wärme

Saskia Scherer
Arbeiten in der Heldelinger Straße in Haltingen stehen an. Foto: Beatrice Ehrlich

Finanzausschuss: Tieferlegung der Heldelinger Straße macht Arbeiten nötig

Für eine Wasserversorgungs-Ersatzleitung in der Heldelinger Straße in Haltingen hat der Finanzausschuss am Montagabend einstimmig die Baufreigabe in Höhe von 250 000 Euro erteilt. Es handelt sich um eine Maßnahme im Zuge der Umgestaltung der Straße, erklärte Erster Bürgermeister Rudolf Koger.

Von Saskia Scherer

Weil am Rhein-Haltingen. Wegen des Bahnbrückenbaus im Rahmen des Ausbaus der Rheintalbahn wird die Tieferlegung der Straßenfahrbahn der Heldelinger Straße notwendig. „Die Durchfahrtshöhe hat sich verändert.“ Deshalb muss die vorhandene Wasserleitung ersetzt und tiefer neu verlegt werden.

Für die Ausführung gehen die Stadtwerke als Netzbetreiber in Vorleistung – die Baukosten werden aus den freien Mitteln des Wirtschaftsplans 2022 gedeckt, erläuterte Koger auf Nachfrage von Jürgen Walliser (UFW). „Die Stadt muss aber Kostenersatz leisten.“ Sie hat die Baukosten über den Konzessionsvertrag im Nachgang zu übernehmen.

Die Tieferlegung hat auch Auswirkungen auf die bestehende Kanalisationsleitung. Weil aber mittlerweile feststehe, dass statt einer Durchfahrtshöhe von 4,50 Metern auch vier Meter ausreichend seien, müsse bei diesen Arbeiten noch einmal umgeplant werden, berichtete Koger. Vier Meter seien ausreichend, dass Feuerwehr, Linienbusse und die Müllabfuhr durchkommen, bestätigte der Erste Bürgermeister auf Nachfrage von Johannes Foege (SPD). Es wird versucht, die Baufreigabe im Finanzausschuss am 7. März zu beantragen – sollte eine Ausschreibung zu einem früheren Zeitpunkt möglich sein, wird von Seiten der Stadtwerke eine Eilentscheidung beantragt. Auch hier muss die Stadt die Kosten im Nachgang übernehmen. Somit werden sich die Maßnahmen auch weder auf den Wasser-, noch den Abwasserpreis auswirken, bestätigte Koger auf Nachfrage von Andreas Rühle (UFW).

Eine Überlegung wert ist laut Koger, zu prüfen, ob und in welchem Umfang dort eine Nahwärmeleitung vorverlegt werden kann. Somit müsste für einen möglichen Ausbau des Wärmenetzes in den kommenden Jahren keine weitere Baumaßnahme begonnen werden. Bezüglich einer eventuell benötigten Baufreigabe würde genauso verfahren wie beim Kanalbau geschildert.

Für die Erstellung eines Ersatzkanals beziehungsweise für Sicherungsmaßnahmen für den Bestandskanal sowie für die Erstellung einer Wärmeleitung erteilte der Finanzausschuss in der Folge die Ermächtigung für eine Eilentscheidung.

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