Zugang zum Rhein
Die Stadtbau stellte klar, dass im Abwägungsprozess neben den örtlichen Eingriffen in Natur und Landschaft auch die Funktion des Rheinhafens als trimodaler Verkehrsträger zu berücksichtigen sei. Um mit Grund und Boden sparsam umzugehen, werde die Nutzung der Lagerflächen auch künftig zulässig sein. „Erhaltenswerte Flächen können wir erhalten“, womit teilweise auch ein merkwürdiger Zuschnitt des Gebiets die Folge sei. Auch ein Refugium für Eidechsen soll es noch geben.
Klar ist: Hochbauliche Anlagen seien im Areal nicht vorgesehen. Was auch dem Haltinger Ortschaftsrat wichtig war: Der Zugang zum Rhein in Verlängerung der Heldelinger Straße bleibt laut Färber ohne Einschränkung erhalten.
Yachtclub, DLRG, Festival
Dass dem Yachtclub „ziemlich auf die Pelle“ gerückt werde, monierte Jan Bautz (SPD). Maßnahmen, diesen Bereich vor Lärm zu schützen, gebe es nicht, lediglich optisch einen Schutz. Doch die Lärmgrenze werde nicht überschritten. Färber erinnerte: „Der Rheinhafen ist nicht rund um die Uhr aktiv.“
Das Bootshaus der DLRG, auf das noch Alexander Breidenbach (UFW) hinwies, soll ebenso wie das Festival „Rock am Rhy“ nochmals in den Blick genommen werden, so Stadtbauamtsleiter Christian Renner.
Insgesamt bewertete der Stadtbau-Experte, dass die Veränderungen mit dem neu erarbeiteten Plan nicht so groß seien. Renner schätzte, dass Flächen von etwa 30 Prozent für den Hafen hinzukommen. Auch soll hier ein zweigleisiger Ausbau der Bahninfrastruktur auf dem Gelände erfolgen. Und auf die eigentliche strategische Ausrichtung hob auch Eugen Katzenstein (UFW) ab, für den eine Ablehnung des Plans nicht infrage kam. Doch man müsse Basel mit dem Hafenbecken 3 im Blick behalten.