Weil am Rhein Grenze für "Ansammlungen" bei drei Personen

Marco Fraune
Die Polizei ist bald auch gefragt. Auf dem Schlaufenkreisel herrschte am Freitagnachmittag deutlich weniger Verkehr als an üblichen Werktagen. Foto: Marco Fraune

Coronavirus: Landesvorgabe überlagert im Laufe des Tages die geplante Weiler Verfügung

Weil am Rhein - Die Ereignisse haben sich am Freitag überschlagen. Eigentlich wollte die Stadt Ansammlungen mit mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum verbieten. Doch das Land verschärfte kurz nach der Rathaus-Ankündigung die Bestimmungen nochmals, was die vorgesehene Weiler Allgemeinverfügung überlagerte.

Zusammenkünfte von mehr als drei Personen sind laut der Ankündigung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Innenminister Thomas Strobl nicht mehr zugelassen, „ausgenommen Familien und Eltern mit Kindern“. In der Form meldete sich die Landesspitze über das Fernsehen am Mittag zu Wort. „Die Aussagen müssen nun von der Landesregierung in eine Rechtsverordnung überführt werden“, hieß es in einer ersten Reaktion von Rathaus-Sprecherin Junia Folk am frühen Nachmittag. Diese Verordnung werde die Allgemeinverfügung der Stadt Weil am Rhein überlagern. „Einen Rechtstext haben wir bislang leider nicht“, müsse die Stadt Detailfragen noch schuldig bleiben.

Gaststätten und Restaurants ab Samstag geschlossen

Klar sei, dass alle Gaststätten und Restaurants ab Samstag geschlossen sein müssen. Kretschmann empfahl zudem, bereits direkt am Freitag auf einen Gaststättenbesuch zu verzichten.

Die Landespolizei soll zudem Grenzpendler kontrollieren, da deren Passierschein nur für den Weg von und zur Arbeit gilt, aber nicht für das „Einkaufen auf dem Weg dahin“. Folk verwies abschließend auf den weiteren Nachrichtenfluss, in dem sich auch das Rathaus befinde: „Die weitere tatsächliche und rechtliche Entwicklung muss inzwischen nicht nur täglich, sondern stündlich verfolgt werden.“

OB erneuert Appell, sich an Regelung zu halten

Die Weiler Stadtverwaltung wollte mit der Allgemeinverfügung, die aus rechtlichen Gründen erst ab Sonntag gegolten hätte, möglichst schnell auf die deutlich steigenden Infektionen im Land sowie die Nähe zu Frankreich und der Schweiz reagieren, wo sich ebenfalls das Coronavirus immer weiter ausbreitet. Zudem ist es vereinzelt auch in Weil am Rhein zu unerwünschten Ansammlungen gekommen, die unterbunden werden sollen.

Konkret ist die Ortspolizei am Donnerstag auch in Weil auf eine Gruppe gestoßen, die sich zum Feiern in der Öffentlichkeit getroffen hatte. Das Treffen auf dem Gelände des Schulzentrums an der Egerstraße wurde nach deutlichen und erklärenden Ansprachen aufgelöst, da sich die Betroffenen laut Polizeibericht einsichtig zeigten. Insgesamt hat es laut erster Auswertung von Freitagmorgen keine problematischen Fälle für den Gemeindevollzugsdienst gegeben, so Folk.

Geschäftsinhaber wirken mit

Auch die Geschäftsinhaber wirken mit. So seien bei den schon ab dem späten Donnerstagmorgen laufenden Kontrollen keine Geschäfte geöffnet gewesen, die dies nicht durften. Auch auf den Spielplätzen herrschte laut Gemeindevollzugsdienst die gewünschte Ruhe.

Um die sozialen Begegnungen in Parks, auf öffentlichen Plätzen oder bei sonstigen Gelegenheiten gerade im Blick auf die Wochenenden möglichst gering zu halten, wollte die Verwaltung eingreifen. Laut Stadtmitteilung von Freitagmittag sollte ab sofort die Zahl der Gruppengrößen auf maximal fünf festgelegt werden, „die sich gleichzeitig gemeinschaftlich im öffentlichen Raum aufhalten dürfen“.

Der Appell von OB Wolfgang Dietz gilt noch: „Bitte halten Sie sich an die Regelung, auch wenn der Frühlingsanfang dazu verlockt, gemeinsam draußen zu sitzen, zu picknicken oder zu grillen.“ Es gehe um den bestmöglichen Schutz für die Menschen, unterstreicht er.

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