„Der Betrieb läuft ruhig und erfolgreich weiter.“ Daher gebe es für den insolventen Betrieb auch keine Notlage, um schnell eine Lösung zu finden. Vielmehr erfolge eine geordnete Übergabe, freut sich der Rechtsanwalt schon jetzt, das Mandat dann erfolgreich abschließen zu können – gerade in einer coronabedingt für Unternehmen aktuell schwierigen Zeit.
Ausnahme wegen Corona
Eine Insolvenzwelle ist nach Einschätzung von Wirtschaftsexperten aufgrund der neuen Bestimmungen aktuell noch nicht zu erwarten. Zwar müssen Unternehmen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können oder überschuldet sind, einen Antrag auf Insolvenz stellen. Doch: Der Gesetzgeber hat eine Befreiung von dieser Pflicht ausgesprochen, was für von der Corona-Krise betroffene Firmen gilt, die ab dem 31. Dezember 2019 überschuldet waren oder Zahlungsschwierigkeiten hatten. Nach Ablauf der Frist wird ab Herbst mit einer größeren Pleitewelle gerechnet, die Unternehmen bundesweit treffen könnte.