Weil am Rhein Wieder aus der Insolvenz heraus

Weiler Zeitung
Das im Jahr 1957 im Rheinhafen Weil am Rhein gegründete Unternehmen MhW hat eine Zukunft. Foto: Marco Fraune Foto: Weiler Zeitung

Unternehmen: Mineralölhandel Weil am Rhein MhW erhält einen neuen Eigentümer / Arbeitsplätze konnten erhalten werden / Neue Geschäftsführung wird installiert

Der Mineralölhandel Weil am Rhein, kurz MhW, wird voraussichtlich in ein bis zwei Monaten erfolgreich aus dem Insolvenzverfahren herausgehen. „Der Betrieb wird weitergeführt“, erklärt der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Werner Althoff aus Lörrach, auf Anfrage unserer Zeitung. Momentan werde noch mit mehreren Übernahmekandidaten verhandelt.

Von Marco Fraune

Weil am Rhein. Ein Jahr lang ist es her, dass für die MhW das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Schon im September vergangenen Jahres zeigte sich Althoff optimistisch. Das seit mehr als 60 Jahren bestehende Unternehmen habe eine Zukunft, prognostizierte der Rechtsanwalt. So wurden auch die Mitarbeiter weiterbeschäftigt und Lieferverträge eingehalten.

Das Coronavirus samt Shutdown änderte nichts daran, dass das insolvente Unternehmen schwarze Zahlen schreiben konnte. Und das überzeugte auch Investoren. Einige Übernahmekandidaten sprangen zwar ab, doch einige schätzen weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung des Weiler Ölhändlers positiv ein. Althoff: „Wir verhandeln mit mehreren Unternehmen über den Zuschlag.“ Die Pandemie habe aber für eine Verzögerung des gesamten Prozesses gesorgt. Klar sei jedoch, dass dann eine neue Geschäftsführung das Zepter übernehmen wird – womit auch eine deutliche Verjüngung einher gehen werde.

Anders sieht es bei der Belegschaft aus. So seien keine Arbeitsplätze abgebaut worden. Zwischenzeitlich krankheitsbedingte Veränderungen bei der Job-Besetzung wurden laut Althoff durch Neubesetzungen ausgeglichen. „Die Stimmung ist nach wie vor gut“, weiß der Insolvenzverwalter um die Lage in der etwa zehnköpfigen Belegschaft.

„Der Betrieb läuft ruhig und erfolgreich weiter.“ Daher gebe es für den insolventen Betrieb auch keine Notlage, um schnell eine Lösung zu finden. Vielmehr erfolge eine geordnete Übergabe, freut sich der Rechtsanwalt schon jetzt, das Mandat dann erfolgreich abschließen zu können – gerade in einer coronabedingt für Unternehmen aktuell schwierigen Zeit.

Ausnahme wegen Corona

Eine Insolvenzwelle ist nach Einschätzung von Wirtschaftsexperten aufgrund der neuen Bestimmungen aktuell noch nicht zu erwarten. Zwar müssen Unternehmen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können oder überschuldet sind, einen Antrag auf Insolvenz stellen. Doch: Der Gesetzgeber hat eine Befreiung von dieser Pflicht ausgesprochen, was für von der Corona-Krise betroffene Firmen gilt, die ab dem 31. Dezember 2019 überschuldet waren oder Zahlungsschwierigkeiten hatten. Nach Ablauf der Frist wird ab Herbst mit einer größeren Pleitewelle gerechnet, die Unternehmen bundesweit treffen könnte.

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