Weil am Rhein. Für die Innenstadt von Weil am Rhein gilt die Maskenpflicht wieder für die Hauptstraße einschließlich der Dreiländerbrücke bis zur Römerstraße, in Friedlingen außerdem auf der Zollstraße, auf der Riedlistraße von der Hauptstraße bis Höhe Hausnummer 20 und auf der Karsthölzlestraße sowie Am Kesselhaus. Entlang der Hauptstraße betrifft dies auch den Schlaufenkreisel bei der Insel, von dort aus Richtung Norden in Müllheimer und Humboldtstraße, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.. .