Weil am Rhein Wo Tempo 30 zulässig ist

Siegfried Feuchter

Stadt kann nicht einfach Schilder aufstellen. Grundsätzlich gilt Tempo 50.

Weil am Rhein - Die Stadt kann nicht ohne weiteres Tempo 30-Schilder aufstellen, so wie es Stadtrat Thomas Harms (FDP/Freie Bürger) jüngst für die Bühl- und Turmstraße gefordert hat. Das verdeutlicht Alfons Bank, stellvertretender Referatsleiter „Verkehr“ beim Regierungspräsidium, auf Nachfrage unserer Zeitung.

Anwohner fordern Geschwindigkeitsbeschränkung

Die Anwohner der Turmstraße beispielsweise fordern für den Zubringer zur Zollfreien Straße schon lange eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer. Zum einen habe der Verkehr stark zugenommen, zum anderen werde oft zu schnell gefahren, lautet ihre Begründung. Harms unterstützt diese Forderung und will zugleich für die Bühlstraße und das Teilstück der Hauptstraße bis zur Einmündung Turmstraße ebenso ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern.

Was Erster Bürgermeister Christoph Huber bereits im Bauausschuss ausgeführt hatte, bestätigt Bank. Ohne Rechtsgrundlage kann eine Kommune nicht Verkehrsschilder aufstellen. Zuständig für die Beschilderung ist ohnehin die Straßenverkehrsbehörde.

Tempo 50 als Regelgeschwindigkeit

Warum das Regierungspräsidium den Antrag der Stadt, probeweise auf allen Straßen im gesamten Stadtgebiet sowie in den Stadtteilen Tempo 30 einzuführen, abgelehnt hat, begründet Bank wie folgt: „Dazu hat eine Kommune keine Befugnis, das greift nämlich in die Bundesgesetzgebung ein und kann nur vom Bundesgesetzgeber entschieden werden.“ Grundsätzlich gelte Tempo 50 als Regelgeschwindigkeit in einer Stadt.

Die Kommune kann vor Schulen und Kindergärten sowie in Wohngebieten eine Verkehrsberuhigung durchsetzen, also dort, wo eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen geboten sei. All das muss laut Bank stichhaltig begründet werden.

So musste beispielsweise das Regierungspräsidium als Rechtsaufsichtsbehörde zustimmen, als die Stadt in der Haltinger Ortsdurchfahrt (B 3) und auf der B 317 in Friedlingen Tempo 30 eingeführt hat.  Grundlage dafür war der Lärmaktionsplan.

Neue Ansatzpunkte?

Huber sieht jedoch neue Ansatzpunkte, um vielleicht doch noch auf der Turmstraße Tempo 30 realisieren zu können. So gibt es im Zusammenhang mit der Verkehrsberuhigung seit Juli ein neues Verwaltungsgerichtsurteil. Danach können auch „planerische Aspekte“ bei der Begründung eines Antrags zur Geschwindigkeitsbeschränkung einfließen. Die Stadtverwaltung will nun überprüfen, inwieweit sich hier neue Möglichkeiten für die Turm- und Bühlstraße ergeben können.

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