Weil am Rhein Zoll entdeckt Luxusuhr, Geld und Drogen

pd
Unter anderem wurde Bargeld nicht angemeldet. Foto: Pixabay

Zöllner sind bei den Kontrollen von drei Männern am Weiler Autobahnzoll fündig geworden.

Ein Kontrollteam hat am Zollamt Weil am Rhein-Autobahn einen 32-Jährigen aus dem Rhein-Neckar- Kreis bei dessen Einreise aus der Schweiz kontrolliert. Auf die Frage nach mitgebrachten Waren meldete der Mann zunächst eine Luxusarmbanduhr an, die er in einer Aufbewahrungsbox zusammen mit einer Rechnung eines Schweizer Juweliers bereitwillig vorzeigte.

Bei der weiteren Fahrzeugkontrolle stießen die Zöllner auf eine zweite Rechnung für eine Uhr, mehr als doppelt so teuer wie die zuvor angemeldete, heißt es in einer Mitteilung des Hauptzollamts Lörrach. Diese trug der Reisende verdeckt vom Ärmel am Handgelenk, wie er schließlich zugab.

Wegen versuchter Steuerhinterziehung leiteten die Beamten auch gegen ihn ein Steuerstrafverfahren ein. Da in beiden Rechnungsbelegen Barzahlung vermerkt war, ergab sich zudem schnell, dass der Mann am Morgen des Tages mit 50 000 Euro aus Deutschland ausgereist war. Die Ausfuhr des Gelds hatte er beim Zoll nicht angemeldet. Dies wäre seine Pflicht gewesen.

Er sieht sich jetzt zusätzlich mit einem Bußgeldverfahren konfrontiert. Nach Zahlung der Abgaben für die Uhren in Höhe von rund 10 000 Euro konnte er seine Fahrt fortsetzen. Die Kontrolle ereignete sich bereits Anfang März, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde.

20 000 Euro dabei

Zwei Männer aus Niedersachsen, die bei der Ausreise in die Schweiz ebenfalls Anfang März am Zollamt Weil am Rhein-Autobahn von einem Kontrollteam des Hauptzollamts Lörrach angehalten wurden, meldeten auf die Frage der Beamten ebenfalls keine Waren an. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuginnenraums fanden die Beamten nicht nur Cannabisharz und Marihuana in kleinen Mengen, auch 20 000 Euro in 200er-Noten konnten einem der beiden zugeordnet werden.

Wegen der mitgeführten Drogen leiteten die Zöllner gegen die beiden Männer ein Strafverfahren ein, wegen des nicht angemeldeten Bargelds gegen dessen Besitzer ein Bußgeldverfahren.

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