Weil am Rhein Zoll zieht Lebensmittel aus dem Verkehr

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Nicht korrekt deklarierte Post-Pakete wurden einbehalten. Foto: Zoll

Nahrungsergänzungsmittel erhielten keine Warnhinweise auf Deutsch.

Mehrere Einfuhrsendungen mit Nahrungsergänzungsmitteln mussten beim Zollamt Weil am Rhein seit Anfang dieses Jahres wieder aus dem Postverkehr gezogen werden. Es handelte sich in allen Fällen um als Lebensmittel einzustufende Produkte, welche Privatpersonen von Händlern mit Sitz im EU-Ausland über Onlineplattformen erworben haben, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung des Hauptzollamts und des Landratsamts Lörrach.

Verbraucherschutz muss gewahrt sein

Die Einfuhr von Lebensmitteln, die zum eigenen Gebrauch oder Verbrauch des Empfängers bestimmt sind, ist zwar grundsätzlich zulässig, aufgrund spezieller Regelungen für den Verbraucherschutz kann die Einfuhr nach Deutschland jedoch beschränkt oder sogar generell verboten sein. Der Zoll überprüft deshalb in Zusammenarbeit mit den Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise, hier dem Landratsamt Lörrach, solche Sendungen besonders genau.

Keine Adresse in der EU

Im Falle der im Januar und Februar angehaltenen Postsendungen verweigerte das Landratsamt Lörrach als Entscheidungsbehörde die Aushändigung an die jeweiligen Empfänger, da auf der Verpackung oder auf einem Beipackzettel, sofern dieser überhaupt vorhanden war, weder ein EU-ansässiger Wirtschaftsakteur benannt noch Warnhinweise in deutscher Sprache aufgebracht waren.

Für die Käufer besonders bitter ist, dass die Rückforderung des üblicherweise schon bezahlten Rechnungsbetrages beim Lieferanten meist mit Problemen verbunden ist. Vor Abschluss eines Kaufvertrags Verbraucher also besonders kritisch sein. Die Zollbeamten achten auch darauf, ob es sich bei den als Nahrungsergänzungsmitteln deklarierten Produkten möglicherweise um zulassungspflichtige Arzneimittel handelt oder ob in den Waren Bestandteile von Pflanzen und Tieren enthalten sind, welche vom Aussterben bedroht und deshalb besonders geschützt sind.

Zollbeamte müssen neue Produkte im Auge haben

Zöllnerinnen und Zöllner, welche in der Warenabfertigung eingesetzt sind, zeichnen sich durch eine besonders umfassende Warenkenntnis aus und müssen sich auch über Produktneuerungen immer auf dem Laufenden halten.

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