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Weil am Rhein Zwei Weiler Gaststätten seit einem Jahr zu

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Die Gastronomen leiden unter den Folgen der Corona-Krise. Foto: sba/Christoph Soeder

Weil am Rhein - Die Corona-Krise trifft die Gastronomen besonders hart. Ein Jahr ist es her, dass die Lokale beim ersten Shutdown schließen mussten. In Weil am Rhein gibt es zwei Gaststätten, die seitdem nicht mehr geöffnet haben und auch keine anderweitigen Angebote wie im Sommer mit einer Außen-Gastronomie oder auch einen Take-away-Service unterbreiten. Die Stadt wird die beiden Betriebe, die durchweg geschlossen hatten, nun anschreiben. „Ihnen wird die Gaststättenerlaubnis zunächst ein weiteres Jahr gewährt“, erklärt Stadtsprecherin Junia Folk auf Anfrage unserer Zeitung.

Hintergrund ist, dass normalerweise eine Gaststättenerlaubnis erlischt, wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat. Aus wichtigem Grund kann diese Jahresfrist durch die zuständige Gaststättenbehörde verlängert werden, informierte das Landes-Wirtschaftsministerium vor einigen Tagen. „Die pandemiebedingte Schließung ist natürlich als wichtiger Grund für eine Fristverlängerung anzusehen“, erklärte Ministerin Hoffmeister-Kraut.

Daher können Gaststätteninhaber aufgrund des Erlasses zur Fristverlängerung in der Corona-Pandemie bei ihrer zuständigen Behörde formlos per Mail oder auch per Telefon die Fristverlängerung beantragen. Infrage kommen Gaststätten, die ein Jahr lang durchgehend vollständig geschlossen waren, also auch keinen Straßenverkauf oder Lieferservice angeboten haben. Ebenfalls könne die Fristverlängerung ausnahmsweise auch von Amts wegen (ohne Antrag) ausgesprochen werden. Mit dem Erlass will das Ministerium den Behörden vor Ort die Möglichkeit geben, flexibel auf die aktuelle Situation zu reagieren.

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