Wittlingen Kein Ende des Streits in Sicht

Weiler Zeitung
Rechtsanwalt Thomas Burmeister und Stadtplaner Winfried Arens (rechts) erläuterten den Sachstand. Foto: Schütz Foto: Weiler Zeitung

Gemeinderat: „Areal Kandertalstraße/Rathausstraße“

Wittlingen (jut). Die juristische Auseinandersetzung in der Streitsache Bebauung „Areal Kandertalstraße/ Rathausstraße“ zwischen der Gemeinde und dem Investor Merits GmbH als Käufer des großen Grundstücks läuft.

„Man will eine ordentliche Bebauung in einem für Wittlingen exponierten Bereich – das muss man im Kopf behalten und dafür lohnt es sich auch, sich einzusetzen“, fand Rechtsanwalt Thomas Burmeister. Einstimmig beschloss der Gemeinderat dann auch den Bebauungsplan der Innenentwicklung und die örtlichen Bauvorschriften „Areal Kandertalstraße/Rathausstraße nach Maßgabe der Stellungnahmen und Beschlussvorschläge des Bebauungsplaners sowie die Satzung. Modifizierungen und Ergänzungen aus den Stellungnahmen wurden in die Beschlussvorlage mit aufgenommen. Mit der Neufassung der Begründung sei man nun auch mit der aktuellen Landesbauordnung auf neuestem Stand, versicherte Stadtplaner Winfried Arens.

Vorab hatten sich Arens und Burmeister die Mühe gemacht, akribisch jede Stellungnahme seitens der Planung und des Einwenders, in dem Fall ist es das Unternehmen Merits aus Kandern, das von Rechtsanwalt Jeremy Theunissen vertreten wird, aufzulisten. Von der Gegenpartei war niemand zur Gemeinderatssitzung gekommen. „In den vielen Fällen, in denen das Areal schon Thema war, haben wir auch noch nie jemanden von Käuferseite hier gesehen“, stellte Bürgermeister Michael Herr trocken fest. Anwesend waren Anwohner und die ehemalige Grundstücksbesitzerin.

„Wichtig ist, dass das Regierungspräsidium dem vorliegenden Bebauungsplan grundsätzlich zustimmt“, stellte Burmeister fest. Das bedeutet, dass die Firma Merits, die gerne eine Tiefgarage geplant hätte, diese nicht realisieren kann. Deren Einfahrt und Ausfahrt hätte über die L 134 erfolgen müssen, was wegen des dort laufenden Verkehrs aus Sicht der Gemeinde und nun auch des Regierungspräsidiums viel zu gefährlich ist. Zudem wären bei der Tiefgaragenvariante sechs Doppelhäuser auf einem Garagengebäude mit 50 Meter Länge und 17 Meter Breite „aufgesattelt“ und seien als „ortsbildfremde Großform“ einzustufen, so die Gemeinde. Es sei überdies festgelegt gewesen, dass es bei den ursprünglichen Plänen mit vier Doppelhäusern mit zwei Vollgeschossen und einem oberen Geschoss unter steilerem Satteldach bleibt. Merits hatte ursprünglich in einem Bauantrag sogar zuerst nur vier eingeschossige Gebäude anvisiert.

Gemeinderat Dietrich Hermann fragte Burmeister, ob es Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung geben könnte, so dass man die „Kuh endlich vom Eis“ bekomme. Herr erinnerte daran, dass der Konflikt „nicht von uns provoziert wurde“. Burmeister stellte fest, dass es sicher Möglichkeiten gebe, in diesem Fall aber dem Kläger nun zuerst einmal von gerichtlicher Seite her Grenzen aufgezeigt werden müssten.

Ein Ass bei Verhandlungen habe die Gemeinde noch im Ärmel. Der Kommune gehört nämlich nach wie vor der Grundstücksstreifen an der Rathausstraße, über den die Zufahrt zur Neubebauung über eine Stichstraße erfolgen soll. Ohne Randstreifen aber keine Bebauung. Dieser Randstreifen wird ohne ein Entgegenkommen des Antragstellers nicht verkauft.

Umfrage

Bargeld

Die FDP fordert Änderungen beim Bürgergeld. Unter anderem verlangt sie schärfere Sanktionen. Was halten Sie davon?

Ergebnis anzeigen
loading