Wittlingen Sterben wird teurer

Jutta Schütz
Grabnutzungsgebühren in Wittlingen werden teurer. Foto: Jutta Schütz

In Wittlingen werden die Friedhofsgebühren angepasst. Teilweise muss das Dreifache gezahlt werden.

Über die Neukalkulation der Friedhofsgebühren wurde im Gemeinderat Wittlingen diskutiert. Angestrebt wurde, eine Kostendeckung von 60 Prozent zu erreichen. Insbesondere Grabnutzungsgebühren werden teurer.

Gebühren neu kalkuliert

„Die bisher gültige Gebührensatzung war 23 Jahre alt, die Aufwendungen erhöhten sich laufend“, berichtete Bürgermeister Michael Herr, der darauf verwies, dass es selten sei, dass Friedhofsgebühren so lange stabil seien.

Eine Fachfirma war beauftragt worden, die Gebühren neu zu berechnen. Dazu gehören zum Beispiel Verwaltungs-, Bestattungs- und Grabnutzungsgebüren sowie Gebühren für die Verleihung besonderer Grabnutzungsrechte, wie etwa Nutzungsverlängerungen für Gräber. Ziel ist es nun, mit der neuen Kalkulation eine 60-prozentige Kostendeckung zu erreichen.

Bestattungsgebühren

Für Bürger seien vor allem die Bestattungsgebühren von Interesse. Ab 2024 werden die Gebühren angehoben. Eine Erdbestattung für Verstorbene ab zehn Jahren hatte bisher 265 Euro gekostet. Der Rat einigte sich auf die Deckung von 60 Prozent der Kosten, das sind zum Beispiel neu 279 Euro für die Erdbestattung in einem Reihen- oder Wahlgrab. Gemeinderat Gerhard Welzel war dafür, 100 Prozent der Kosten umzulegen, da „das eigentlich so kalkuliert worden ist, das wären bei einer Erdbestattung 465 Euro“, sagte er.

Auch über die Höhe der Grabnutzungsgebühren wurde beraten. Hier gibt es deutliche Sprünge. Ein Reihengrab für Verstorbene ab zehn Jahren kostet bei 60-prozentiger Deckung neu 878 Euro. Bisher waren es 255 Euro. Die Nutzung eines Urnenreihengrabs lag bisher bei 102 Euro, neu sind es 347 Euro.

Großer Sprung

„Bei den Grabnutzungsgebühren ist es ein großer Sprung“, hatte Gemeinderat Kai Bühler Bedenken. Herr stellte fest, dass man an der Kalkulation nichts ändern könne, denn man müsse sich nach dem Gemeinderecht Baden-Württemberg richten. Auch bei den Grabnutzungsgebühren votierte Gerhard Welzel dafür, eine 100-prozentige Deckung anzustreben. Die anderen Ratsmitglieder aber blieben bei den 60 Prozent. Die neue Gebührensatzung wurde mit der Gegenstimme von Welzel beschlossen.

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