Keine neuen Vermietungen
Die Absenkung der Raumtemperatur in Arbeits- und Büroräumen ist wie das Nichtbeheizen etwa von Fluren und Eingangsbereichen eine kurzfristige Einsparmaßnahme. „Wir müssen ein Augenmerk vor allem auf die Steuerung der Raumtemperaturen durch Heizventile in der Obdachlosen- beziehungsweise Flüchtlingsunterkunft richten und dort auch ein Verbot der Nutzung von anderen, zusätzlichen Heizmitteln wie Elektroradiatoren aussprechen – das wird noch sehr lustig werden“, meinte Herr. Kaltwasser wird der Standard in öffentlichen Gebäuden, Durchlauferhitzer werden abgeschaltet. Eine Ausnahme ist die Nichtabschaltung von Heißwasser im Kindergarten. Eine Überlassung und Vermietung von vermietbaren Räumen wie Sitzungszimmer und Gemeindesaal an Dritte wird in der Heizperiode nicht gestattet. Ausgenommen sind hier bereits eingegangene Verpflichtungen. Im Herbst und Frühjahr wird es einen eingeschränkten Heizbetrieb in öffentlichen Gebäuden geben.
Die Leistung der Straßenbeleuchtung wird reduziert. Ursprünglich war eine Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung zwischen 23 und 6 Uhr geplant, mit Ausnahme der Leuchten, die aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig sind, wie an Ampelanlage und Fußgängerüberwegen an der L134 und K6344. Kai Arne Bühler erinnerte aber daran, dass der erste Bus „um 5.30 Uhr und der letzte kurz vor Mitternacht fährt“. Er schlug vor, die Beleuchtung deshalb zwischen 24 und 5 Uhr abzuschalten. Dem stimmte der Rat zu.