Das Grundstück wird über eine private Zufahrt an die L 140 angebunden. Ein Bebauungsplan ist notwendig geworden, weil das Landratsamt Lörrach den Bauantrag des Bauherrn zurückgewiesen hatte mit der Begründung, das Wohnhaus solle im Außenbereich entstehen. Es sei erforderlich, dass das Grundstück in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werde, so die Behörde. Die Verwaltung entschied sich dafür, die Planaufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch ohne Umweltprüfung durchzuführen. Dadurch ist nur ein Verfahrensschritt, die Offenlage, notwendig.
Jürgen Schill vom Büro FSP Stadtplanung stellte im Gemeinderat die Untersuchungen vor, die der Genehmigung des Projektes vorangegangen waren. Der Bauherr wollte vor allen Dingen wissen, ob die Geruchsemissionen aus der Viehhaltung ein Wohnen an der beabsichtigten Stelle unmöglich machen.