Zell im Wiesental „Die Eltern nicht für ein Versäumnis bestrafen“

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Höhere Gebühren wird es für die Nutzung von Kita-Angeboten geben (Archivfoto). Foto: Markgräfler Tagblatt

Gemeinderat: Die Stadtverwaltung hatte die Anpassung der Halbtags-Kindergartengebühren vergessen

Zell - . „Schlichtweg vergessen“ wurde im Rathaus in den zurückliegenden Jahren die Anpassung der Halbtags-Kindergartengebühren nach „oben“. Aktuell betragen die Halbtags-Gebühren rund 62 Prozent der entsprechenden Gebühr für verlängerte Öffnungszeiten (VÖ).

Eine Analyse habe jedoch ergeben, dass Gruppenbildungen in Richtung Halbtagsgruppen – es gibt derzeit drei davon – erfolgen.

Die Verwaltung rechnete den Gemeinderäten nun vor: „Die erfordern im Verhältnis zur VÖ-Gruppe ebenfalls zirka 85-prozentigen Personaleinsatz und 100 Prozent Gebäudefixkosten.“

Deshalb, so der Schluss, sei eine Anhebung der Gebühren unumgänglich.

Um den Personal- und Sachkostensteigerungen begegnen zu können und um der Vorgabe des Gemeinderates bezüglich des Deckungsgrades der Elternbeiträge von mindestens 17 Prozent zu entsprechen, hielt die Stadtverwaltung eine allgemeine Gebührenerhöhung von 1,4 Prozent für erforderlich.

Nicht ganz so moderat sollte allerdings die Erhöhung im Halbtagsbereich ausfallen. Da schlug die Verwaltung eine Erhöhung von 30 Prozent vor, um die erforderlichen 80 Prozent der VÖ-Gebühren zu erreichen.

 Das war dann vor allem der SPD-Fraktion etwas zu deftig. Claudia Dolzer schlug – auf zwei Jahre verteilt - eine stufenweise Anpassung vor und setzte diese schließlich auch vor dem Hintergrund durch, dass man die Eltern nicht für ein Versäumnis der Verwaltung („schlichtweg vergessen“) bestrafen dürfe. Die Gebührenordnung wird zum endgültigen Beschluss durch den Gemeinderat in der Sitzung am 14. Dezember neu erstellt, obwohl Karlheinz Keller auf Nachfrage von Christoph Freuschle (CDU) versicherte, dass der Stadt damit jährlich rund 10  000 Euro verloren gingen. Allen Ratsmitgliedern war klar, dass sich die Anpassungen aufgrund der aktuellen Belegung wegen Corona und der Umstellung des Haushaltsrechts „schwierig gestalten.“

So gebe es beispielsweise für das laufende Kalenderjahr keine echten Belegungszahlen, die man als Berechnungsbasis hätte heranziehen können. Trotzdem müssen wohl alle in den sauren Apfel beißen.

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