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Zell im Wiesental Feuerverbot im Zeller Bergland

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Die anhaltende Trockenheit erhöht auch die Gefahr eines Waldbrandes. Foto: Juri Weiss

Trockenheit: Stadt erlässt Allgemeinverfügung bis Ende Juli

Zell/Schönau. Die Städte Zell und Schönau erlassen auf Grundlage des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg eine Allgemeinverfügung bezüglich Feuerverbot.

Auf der Gemarkung der Stadt Zell und ihrer Ortsteile ist das Entzünden von offenem Feuer damit ab sofort untersagt. Zusätzlich sind alle Grillstellen gesperrt und ihre Nutzung ist verboten. Diese Allgemeinverfügung ist gültig bis zum Sonntag, 31. Juli. Eine Verlängerung des Zeitraums ist in Abhängigkeit von der anhaltenden Trockenheit möglich, teilt die Verwaltung mit.

Bußgelder bis zu 5000 Euro können verhängt werden

Zurzeit besteht in der Stadt Zell im Wiesental aufgrund der aktuellen Trockenheit eine erhöhte Waldbrandgefahr. Die Einhaltung dieser Verfügung wird durch die Zeller Ortspolizeibehörde überwacht. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung können Bußgelder bis zu einer Höhe von 5000 Euro erlassen werden.

Auch die Stadt Schönau erlässt eine Allgemeinverfügung zum Feuerverbot. Diese gilt ebenfalls vorerst bis zum 31. Juli. Eine Verlängerung ist möglich.

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