Zell im Wiesental Glücksspiel: Stadt profitiert über Umsatzbeteiligung

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Dank einer neuen Regelung soll die Stadt Zell künftig direkt vom Umsatz an Glücksspielautomaten profitieren. Foto: pixabay

Vergnügungssteuer: Neue Satzung notwendig

Zell (jab). Die Vergnügungssteuer in Zell wird neu geregelt: Statt über eine monatlichen Pauschale je Glücksspielgerät profitiert die Stadt künftig über eine Umsatzbeteiligung von den Gewinnen, die die Betreiber mit den Glücksspielautomaten in ihren Räumen einfahren. Demnach müssen zwanzig Prozent des sogenannten „Einspielergebnisses“ an die Gemeinde abgeführt werden. Mindestens fällig werden 100 Euro je Gerät – auch dann, wenn der Umsatz oder der daraus errechnete Steueranteil niedriger liegen würde.

Diese neue Regelung soll für Geräte mit Gewinnmöglichkeit gelten. Für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit wird weiter eine Pauschale fällig: 90 Euro, sofern das Gerät in einer Spielhalle steht, 45 Euro, falls es in einer Gaststätte aufgestellt ist.

Die Änderungen wurden im Zeller Finanzausschuss Ende Oktober diskutiert und diese Woche im Gemeinderat vorgestellt. Endgültig beschlossen werden soll die neue Satzung in der Sitzung am 13. Dezember.

„Das ist ein zweischneidiges Thema“, befand Einar Decker (Freie Wähler) mit Blick auf die Problematik der Spielsucht. Er warb dafür, dass die Betreiber von Spielgeräten ein aufmerksames Auge auf diejenigen haben sollten, die die Geräte in ihren Räumlichkeiten nutzen.

Hintergrund der Änderung ist eine neue Rechtssprechung, die es nötig machte, die veraltete Satzung der Gemeinde komplett zu aktualisieren. Diese stammt aus dem Jahr 1991 und wurde zuletzt 1996 geändert. Bei der Ausgestaltung der neuen Satzung orientierte sich die Verwaltung am Vorgehen einiger Städt und Gemeinde im Umkreis.

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