Zell (jab). Die Vergnügungssteuer in Zell wird neu geregelt: Statt über eine monatlichen Pauschale je Glücksspielgerät profitiert die Stadt künftig über eine Umsatzbeteiligung von den Gewinnen, die die Betreiber mit den Glücksspielautomaten in ihren Räumen einfahren. Demnach müssen zwanzig Prozent des sogenannten „Einspielergebnisses“ an die Gemeinde abgeführt werden. Mindestens fällig werden 100 Euro je Gerät – auch dann, wenn der Umsatz oder der daraus errechnete Steueranteil niedriger liegen würde.