Schließlich noch die E-Mail einer weiteren Patientin, die dem Arzt unverhohlen mitgeteilt habe: „Wir wurden erwischt. Passen Sie bitte auf.“
Verteidigung pocht auf fehlende Grundlage
Das alles sei zwar nicht direkt Gegenstand der Anklage, werfe aber doch ein bestimmtes Licht auf die Vorgehensweise des Arztes, dem die Verteidigerin attestierte, dass er sich einzig und allein seinem ärztlichen Gelübde und nicht gesetzlichen Vorschriften verpflichtet fühlte, die laut unzähliger Studien welt- und europaweit „äußerst umstritten und nach Meinung vieler Ärzte äußerst fraglich“ gewesen seien oder sind. Deshalb habe er auch gegen den erhaltenen Strafbefehl Einspruch erhoben.
"Vorwürfe entbehren jeder Grundlage"
Die gegen ihn darin erhobenen Vorwürfe entbehrten jeder Grundlage, sagte die Rechtsanwältin. Die Täuschungsabsicht fehle ebenso wie „jedes andere subjektive Tatbestandsmerkmal“.
Ihr Mandant habe in jedem einzelnen Fall „nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle seiner Patienten entschieden“, betonte sie und wies darauf hin, dass der Arzt mit seinem Verhalten „erheblichen Schaden von seinen Patienten abgewandt hat“. Und dass solche Schäden zu befürchten waren und nach wie vor sind, hätten zahlreiche Fach-Studien ebenso zweifelsfrei nachgewiesen wie die Richtigkeit des Arguments, dass „das Tragen von Masken keinerlei Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen“ habe.
Nutzen von Masken bestritten
„Die Masken schützen nicht und haben keinerlei positiven Nutzen“, behauptete die Anwältin, die sich dann aber doch eine Belehrung durch die Amtsgerichtsdirektorin gefallen lassen musste: „Wir leben in einem Rechtsstaat und sind gehalten, dessen Gesetze zu befolgen.“
Und sie fügte sinngemäß hinzu: Diskussionen über diese Gesetze seien auf politischer Ebene erlaubt und könnten auch Änderungen verursachen. Solange diese Änderungen aber nicht beschlossen sind, gelten sie für alle Bürgerinnen und Bürger im Land gleichermaßen.
Wann die Verhandlung fortgesetzt wird
Am 21. Juni um 10 Uhr wird die Verhandlung mit Zeugen und dem Angeklagten – ob der allerdings kommt, ist nach wie vor fraglich – fortgesetzt. Und da eine Verlängerung kaum zu umgehen ist, hat Ulrike Götz eine Fortsetzung am 5. Juli um 10 Uhr ebenfalls bereits vorgemerkt.