Prozess um Masken-Atteste Nur die Verteidigerin ist anwesend

Hans-Jürgen Hege
Mit falschen Attesten soll der Mediziner Patienten von der Maskenpflicht entbunden haben. Foto: Pixabay/Lifetester.net

Verhandlung gegen Zeller Arzt wird auf den 21. Juni verschoben / Falsche Atteste zur Maskenbefreiung?

Schönau/Zell - Sehr eng werden dürfte es am 21. Juni im beschaulichen Amtsgerichtsgebäude in der Friedrichstraße in Schönau: Vier Polizeibeamte für die Zugangskontrolle, ein Staatsanwalt, Amtsgerichtsdirektorin Ulrike Götz, eine Schreibkraft, eine Rechtsanwältin, Pressevertreter und jetzt dann doch 22 geladene Zeugen sowie ein angeklagter Arzt, dessen „persönliches Erscheinen“ nun offiziell angeordnet worden ist, brauchen Platz.

Von Hans-Jürgen Hege

Die Verhandlung gegen einen Zeller Arzt, dem die Ausstellung von Gefälligkeitsattesten zur Befreiung von der Maskenpflicht in 22 Fällen vorgeworfen wird und die am Dienstag zunächst ohne Zeugen anberaumt war, wurde nach Verlesung der Anklageschrift und einer ausführlichen Stellungnahme der Verteidigerin um ein paar Wochen verschoben.

„Es haben sich zu viele Fragen ergeben, die nur der Angeklagte beantworten kann“, begründete Ulrike Götz ihren Beschluss, den Arzt, der sich aktuell in Paraguay aufhält, um persönliches Erscheinen zu ersuchen.

Viele Fragen bleiben unbeantwortet

Zu oft auch musste die Verteidigerin auf Nachfragen des Staatsanwaltes und der Richterin passen. Unstrittig sei, dass 22 Befreiungs-Atteste ausgestellt wurden.

Wichtig dagegen ist, welcher Art die Untersuchungen an den Patienten waren, bei denen der Angeklagte gesundheitliche Schäden oder Spätfolgen durch das Tragen der Masken bescheinigte. Fanden diese Untersuchungen überhaupt statt? Wurden körperliche Untersuchungen vorgenommen?

Oder basierten die Ergebnisse der Untersuchungen auf Gesprächen zwischen Arzt und Patienten, die nach Meinung der Verteidigerin ausreichend waren, weil sie unter anderem auf dem besonderen „Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient“ beruhten?

Schriftverkehr zu Beweiseaufnahme herangezogen

Warum Ulrike Götz auf Antworten pochte, wurde klar, als sie Nachrichten aus dem Schriftverkehr zwischen dem betreffenden Arzt und einigen seiner Patienten verlas. Da war beispielsweise die Frage einer Patientin, ob sie ein Attest für ihren Sohn erhalten könne, der nach ein paar Minuten mit aufgesetzter Maske Migräne bekomme, und gleich darauf die Nachfrage, ob ihr der Arzt gleich noch weitere Befreiungen für den Rest ihrer Familie ausstellen könne.

Schließlich noch die E-Mail einer weiteren Patientin, die dem Arzt unverhohlen mitgeteilt habe: „Wir wurden erwischt. Passen Sie bitte auf.“

Verteidigung pocht auf fehlende Grundlage

Das alles sei zwar nicht direkt Gegenstand der Anklage, werfe aber doch ein bestimmtes Licht auf die Vorgehensweise des Arztes, dem die Verteidigerin attestierte, dass er sich einzig und allein seinem ärztlichen Gelübde und nicht gesetzlichen Vorschriften verpflichtet fühlte, die laut unzähliger Studien welt- und europaweit „äußerst umstritten und nach Meinung vieler Ärzte äußerst fraglich“ gewesen seien oder sind.  Deshalb habe er auch gegen den erhaltenen Strafbefehl Einspruch erhoben.

"Vorwürfe entbehren jeder Grundlage"

Die gegen ihn darin erhobenen Vorwürfe entbehrten jeder Grundlage, sagte die Rechtsanwältin. Die Täuschungsabsicht fehle ebenso wie „jedes andere subjektive Tatbestandsmerkmal“.

Ihr Mandant habe in jedem einzelnen Fall „nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle seiner Patienten entschieden“, betonte sie und wies darauf hin, dass der Arzt mit seinem Verhalten „erheblichen Schaden von seinen Patienten abgewandt hat“. Und dass solche Schäden zu befürchten waren und nach wie vor sind, hätten zahlreiche Fach-Studien ebenso zweifelsfrei nachgewiesen wie die Richtigkeit des Arguments, dass „das Tragen von Masken keinerlei Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen“ habe.

Nutzen von Masken bestritten

„Die Masken schützen nicht und haben keinerlei positiven Nutzen“, behauptete die Anwältin, die sich dann aber doch eine Belehrung durch die Amtsgerichtsdirektorin gefallen lassen musste: „Wir leben in einem Rechtsstaat und sind gehalten, dessen Gesetze zu befolgen.“

Und sie fügte sinngemäß hinzu: Diskussionen über diese Gesetze seien auf politischer Ebene erlaubt und könnten auch Änderungen verursachen. Solange diese Änderungen aber nicht beschlossen sind, gelten sie für alle Bürgerinnen und Bürger im Land gleichermaßen.

Wann die Verhandlung fortgesetzt wird

Am 21. Juni um 10 Uhr wird die Verhandlung mit Zeugen und dem Angeklagten – ob der allerdings kommt, ist nach wie vor fraglich – fortgesetzt. Und da eine Verlängerung kaum zu umgehen ist, hat Ulrike Götz eine Fortsetzung am 5. Juli um 10 Uhr ebenfalls bereits vorgemerkt.

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