Kammervorsitzender Martin Hauser geht davon aus, dass die Täter kein Hass trieb, sondern nur das Geld lockte. „Es war eigentlich ein typischer Raubmord“, so die Urteilsbegründung, mit einer „besonderen Brutalität“. Beide hatten sich vor dem nächtlichen Besuch mit dicken Holzknüppeln bewaffnet. Damit sei klar gewesen, dass es für die Opfer lebensgefährlich werden konnte, stellte der Richter fest. „Sie wollten die Männer k.o. schlagen, K.o.-Schläge sind aber nicht dosierbar.“
Zeitgleich drangen die beiden in die Schlafräume ein und schlugen auf die Ruhenden ein. Während das Opfer des 27-Jährigen offenbar noch wach wurde, das Schlimmste abwehren konnte und mit Verletzungen überlebte, zertrümmerte der Jüngere dem Schlafenden mit einem von vier Schlägen den Schädel. Der 38 Jahre alte Familienvater aus der Türkei starb an Ort und Stelle. Auf der Flucht mit rund 1200 Euro Beute kam es zum Gerangel mit zwei wach gewordenen Kollegen, von denen einer ebenfalls verletzt wurde.
Der Vorsitzende Richter lobte die schnelle Reaktion von Polizei und Staatsanwaltschaft, die schon während der Flucht der Bulgaren im Wagen eines zum Tatort bestellten Freundes eine Telefonüberwachung der Täterhandys veranlassten. Das Redebedürfnis der Fliehenden brachte Erkenntnisse nicht nur über den Tatablauf. Der Vorsitzende sprach von einem schockierenden, abstoßenden Nachtatverhalten.