Wie berichtet, hatte ein Adelsberger Anlieger eine Stützmauer aus Felsblöcken errichtet. Ortsvorsteherin Ria Bartsch stoppte das Vorgehen zunächst, weil es keine Baugenehmigung gab und, wie sich herausstellte, die Grenzen überschritten waren. Die Mauer, die das sehr steile Grundstück des Eigentümers stützen sollte, lag zu großen Teilen auf kommunaler Fläche, zum Teil im Landeseigentum.
Gefahr eines Hangrutsches
Obwohl Ortschaftsrat und Teile der CDU im Gemeinderat ein großes Rad drehen und die Mauer versetzen wollten, gab es beim Ortstermin mit der Bauverwaltung eine pragmatische Lösung: Die Mauer wurde für gut befunden und sollte bleiben. Das empfahl auch ein Gutachten, das der Eigentümer in Auftrag gab. Experten rieten ab, die Felsblöcke zu entfernen und womöglich einen Hangrutsch auszulösen.