Welche Unternehmen können die Förderung beantragen?
Arbeitgeber können die Förderung online beantragen - vorausgesetzt ein Großteil ihrer Belegschaft ist betroffen, wie die Arbeitsagentur erklärt. Konkret müssen es demnach bei Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten 20 Prozent sein, bei weniger Beschäftigten 10 Prozent. Der Bedarf für eine Qualifizierung müsse zudem in einer betriebsbezogenen Regelung oder einem Tarifvertrag festgehalten sein. Sind weniger als zehn Beschäftigte angestellt, reicht den Angaben zufolge eine schriftliche Erklärung des Betriebs.
Welche Branchen sind betroffen?
"Fast alle Branchen und Betriebe sind in den Auswirkungen - wenn auch sehr unterschiedlich - betroffen", sagt eine BMAS-Sprecherin. "Insofern ist keine Beschränkung des Qualifizierungsgeldes auf ein Anwendungsfeld vorgesehen." Neben der Automobil- und ihrer Zulieferindustrie seien beispielsweise auch energieintensive Bereiche wie die Herstellung von Glas und Keramik, die Verarbeitung von Steinen und Erden, die Herstellung von chemischen Erzeugnissen oder die Metallerzeugung und -bearbeitung zu nennen. "Aber nicht nur die Industrie ist betroffen", betont die Sprecherin. Auch beispielsweise im Verlagswesen, im Bankenwesen, bei Versicherungen und im Einzelhandel gebe es aufgrund der Digitalisierung einen erheblichen Strukturwandel.
Welche Weiterbildungen sind möglich?
Eine Grundvoraussetzung soll sein, dass die berufliche Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfasst. Laut Arbeitsagentur kann sie berufsbegleitend, in Vollzeit oder auch in Teilzeit absolviert werden. Der Bildungsträger, der die Weiterbildung anbiete, müsse zudem für die Förderung zertifiziert sein. Darüber hinaus bestehe der Anspruch, dass die Lerninhalte "über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen", schreibt die Agentur. Beispielsweise könne eine Schulung für eine betriebsspezifische Software nicht gefördert werden.