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Blaulicht vom 8. November Frau setzt sich gegen Betrüger durch

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38.000 Euro - so ein Gewinn klingt verlockend. Eine 80-jährige Frau aus Horb aber fiel nicht darauf herein. (Symbolfoto) Foto: dpa

80-Jährige zeigt sich von Gewinnversprechung unbeeindruckt und weitere Polizeimeldungen aus der Region.

Horb-Bildechingen: Eine 80-jährige Frau aus Horb (Kreis Freudenstadt) hat sich dieser Tage erfolgreich gegen eine Betrügerbande gewehrt. Sie bekam am 1. November einen Anruf von einer Frau, die sich als Mitarbeiterin der Lottogesellschaft Faber ausgab. Die Frau teilte der 80-Jährigen mit, dass sie 38.000 Euro gewonnen habe.

Der Betrag werde der Gewinnerin persönlich am 4. November von zwei Männern zu Hause übergeben, so die Anruferin. Vorab sollte die 80-Jährige aber zwei Paysafe-Karten im Wert von je 100 Euro besorgen. Diese sollte sie an die Geldboten übergeben.

Dieser Aufforderung kam die Horberin aber nicht nach. Bei weiteren Anrufen der angeblichen Dame von der Lottogesellschaft drohte diese der 80-Jährigen, dass sie für die Übergabe eine Rechnung über 800 Euro erhalten werde. Die betagte Dame ließ sich jedoch nicht einschüchtern, so dass ihr auch kein Schaden entstand.

Anders erging es einer Frau aus Bildechingen. Sie wurde bei einem ähnlichen Fall um 1000 Euro geschädigt. Ebenfalls Anfang November erhielt sie telefonisch eine Gewinnbenachrichtigung in Höhe von 18.000 Euro und sollte für Gebühren und Transport ebenfalls 200 Euro bezahlen. Dafür sollte sie Paysafe-Karten kaufen und den Code der Anruferin durchgeben.

Die Frau aus Bildechingen kam der Aufforderung nach, weshalb die Betrüger wegen verschiedener Gründe weitere Paysafe-Karten forderten. Insgesamt zahlte die Frau 1000 Euro. Dann forderten die Betrüger weitere 3500 Euro, die in die Türkei überwiesen werden sollten. Als die Frau sich weigerte, rief ein angeblicher Polizeibeamter aus Freiburg bei ihr an und bat um Mithilfe zur Aufklärung des Betrugsfalls. Dafür sollte die Frau weiteres Geld überweisen, was sie aber nicht tat. Sie zeigte den Fall stattdessen bei ihrer Polizeidienststelle an. 

Zumindest im ersten Fall benutzten die Täter eine sogenannte "Voice over IP"-Rufnummer - das bedeutet, es wird eine Telefonnummer angezeigt, die in Wirklichkeit nicht existiert. Die Anrufer können sich samit auch im Ausland aufhalten.

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang erneut zur Vorsicht bei Gewinnversprechen - insbesondere dann, wenn die Übergabe des Geldes an Bedingungen geknüpft ist.

Angerufene sollten gezielt Fragen stellen: Nach Namen Adresse, Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt, was genau gewonnen wurde. Auf jeden Fall sollte eine schriftliche Gewinnbenachrichtigung gefordert werden. Um einen Gewinn zu erhalten, müsse niemals Geld ausgegeben werden, so die Polizei. 

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