Zumindest im ersten Fall benutzten die Täter eine sogenannte "Voice over IP"-Rufnummer - das bedeutet, es wird eine Telefonnummer angezeigt, die in Wirklichkeit nicht existiert. Die Anrufer können sich samit auch im Ausland aufhalten.
Die Polizei rät in diesem Zusammenhang erneut zur Vorsicht bei Gewinnversprechen - insbesondere dann, wenn die Übergabe des Geldes an Bedingungen geknüpft ist.
Angerufene sollten gezielt Fragen stellen: Nach Namen Adresse, Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt, was genau gewonnen wurde. Auf jeden Fall sollte eine schriftliche Gewinnbenachrichtigung gefordert werden. Um einen Gewinn zu erhalten, müsse niemals Geld ausgegeben werden, so die Polizei.