Wie reagieren die Unternehmen darauf?
Unter den 15 Unternehmen ist auch Deutschlands größter Energieversorger Eon. Ein Sprecher sagte, dass bei Eon bislang keine Unterlassungserklärung der Deutschen Umwelthilfe eingegangen sei. Zum Thema Zertifikate sagte er, dass Eon für die Nutzung von Kompensationszertifikaten 2022 einen internen und konzernweiten Mindestqualitätsstandard definiert habe. "Die Qualitätsrichtlinie stellt sicher, dass die genutzten Zertifikate von hoher Integrität sind." Nach einer Übergangsphase dürften Eon-Einheiten nur noch Zertifikate erwerben, die den Qualitätsstandards dieser Leitlinie entsprächen.
Was sagen Verbraucherschützer?
Beim Verbraucherzentrale Bundesverband hieß es, dass man bereits seit einiger Zeit mit Unterlassungsverfahren gegen wettbewerbswidrige sogenannte Green Claims vorgehe. In diesem Zusammenhang gebe es auch mehrere Verfahren gegen Energieversorger wegen Werbung mit dem Begriff "klimaneutral". "Im Wesentlichen geht es dabei um die unserer Meinung nach irreführend geringe Informationsdichte, die sich auf die geschäftliche Entscheidung auswirkt", hieß es.
Ist auch Biogas von der Kritik betroffen?
Nein. Es geht ausschließlich um Ausgleichsmaßnahmen für die Verbrennung von fossilem Erdgas. Biogas wird bei der Vergärung von Biomasse gewonnen. Aus Biogas kann reines Biomethan gewonnen werden, das in das Erdgasnetz eingespeist werden kann. Biogas gilt als klimaneutral: Die CO2-Mengen, die bei der Verbrennung freigesetzt werden, wurden zuvor von den Pflanzen aus der Atmosphäre aufgenommen.
Was sagt die Gaswirtschaft zu der Recherche?
CO2-Kompensationsprojekte können helfen, die globalen Klimaschutzziele zu erreichen, hieß es aus der Gaswirtschaft. "Wesentlich ist, dass die Emissionsminderungen aus den Kompensationsprojekten zusätzlich zu den sonstigen Klimaschutzbestrebungen erfolgen, sodass sich insgesamt die Emissionen verringern." Die Kompensation von Treibhausgas-Emissionen sei nicht gleichbedeutend mit Klimaneutralität, hieß es weiter. Akteure müssten in der Kommunikation klar zwischen diesen Begriffen unterscheiden. Für die Branche stehe CO2-Vermeidung stets im Vordergrund vor der Kompensation von Treibhausgasemissionen.
Ist der CO2-Ausgleich auch ein Thema für die Bundesregierung?
Ja. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz wies am Dienstag auf dpa-Anfrage darauf hin, dass eine jüngst in Kraft getretene EU-Richtlinie irreführende Werbeaussagen klar untersage. "Wenn Aussagen zur Treibhausgasneutralität auf Kompensationen außerhalb der Wertschöpfungskette des Unternehmens beruhen, dann darf nicht mehr suggeriert werden, dass das Produkt neutrale, positive oder verringerte Auswirkungen auf die Treibhausgasbilanz hat", erklärte eine Sprecherin. Die Richtlinie müsse innerhalb der nächsten zwei Jahre in deutsches Recht umgesetzt werden. "Viele Unternehmen stellen sich schon jetzt auf diese neuen Regelungen ein."