Der erste Fall war schon 2014
Laut Anklage nahm die Polizeihauptmeisterin erstmals 2014 ein Kinderfahrrad für ihre Tochter aus der Asservatenkammer. In dem Übergabeprotokoll der Polizei hatte sie dies als Schenkung an einen Gartenverein eingetragen, der das Rad aber nie erhalten hatte.
Unter Druck geriet die Angeklagte erstmals, als die Besitzerin eines sichergestellten Rades dieses zurückforderte. Da es bereits den Besitzer gewechselt hatte und nicht mehr aufzufinden war, forderte die Frau mehr als 200 Euro als Schadenregulierung. Daraufhin schmiedete die Angeklagte laut Staatsanwaltschaft den Plan, einige Räder an einen Händler zu verkaufen, um der Frau die geforderte Summe bezahlen zu können.
Im Verlaufe des Verfahrens war gegen rund 200 Polizisten, Beschäftigte der Justiz sowie gegen Angehörige und Vereine ermittelt worden, die als Käufer der Räder galten. Der Vorwurf: Mittäterschaft, Anstiftung oder Beihilfe zum Diebstahl. Fast alle Verfahren wurden eingestellt.