Richterbund: Richtige Richtung, aber nur erster Schritt
Zustimmung für die Reform kam vom Deutschen Anwaltverein (DAV). "Das Vorhaben wird den Rechtsstaat deutlich krisenfester machen", sagte Vizepräsident Ulrich Karpenstein. Die Vorschläge dürften nun aber nicht parteipolitisch zerrieben werden.
Der Deutsche Richterbund (DRB) lobte, die Überlegungen gingen in die richtige Richtung. Die Absicherung des Bundesverfassungsgerichts könne aber nur ein erster Schritt sein, betonte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. "Es braucht jetzt auch in den Ländern politische Initiativen, um die Justiz besser vor parteipolitischen Durchgriffen zu schützen und sie als Bollwerk der Demokratie zu stärken." Insbesondere das Verfahren zur Besetzung von Richterstellen müsse gesetzlich überall in Deutschland so ausgestaltet sein, dass es nicht parteipolitisch missbraucht werden könne. "Finden die demokratischen Parteien jetzt nicht die Kraft für gemeinsame Lösungen, wäre es eine kalte Dusche für die Millionen Menschen, die in Deutschland seit vielen Wochen engagiert gegen Rechtsextremismus und für Rechtsstaatlichkeit auf die Straße gehen."
Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz bezeichnete einen Schutz des Gerichts vor antidemokratischer Einflussnahme als dringend notwendig und begrüßte den Vorschlag Buschmanns sowie die Rückkehr der Union an den Verhandlungstisch. "Wir freuen uns auf zügige und konstruktive Gespräche zu diesem wichtigen Thema."
Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) hatte Justizminister Buschmann am vergangenen Wochenende aufgefordert, einen Vorschlag zum Schutz des Karlsruher Gerichts zu machen. "Wir sind offen, darüber zu sprechen, einen Kern bewährter Strukturen des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern", sagte Merz den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Union nehme die Bedenken und Diskussionen der vergangenen Wochen ernst. Jetzt sei Buschmann gefragt, einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Zweidrittelmehrheit für Grundgesetz-Änderungen nötig
Es wird diskutiert, etwa Details zur Wahl und Amtszeit von Verfassungsrichtern nicht nur in einem Gesetz, sondern im Grundgesetz festzuschreiben. So könnte verhindert werden, dass Richter nach einem Regierungswechsel relativ einfach aus dem Amt entfernt werden könnten. Grund für diese Überlegungen ist die Sorge vor dem wachsenden Einfluss extremer Parteien in Deutschland. Für Änderungen des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat und im Bundestag nötig - die Union müsste also mitmachen.
Die Union hatte im Februar erste Gespräche mit der Erklärung beendet, sie sehe keinen zwingenden Bedarf für die von der Ampel-Koalition angestrebte Verfassungsänderung. Später zeigte sich Merz offen für weitere Diskussionen.