In dem Berufungsverfahren klärt der 5. Senat, ob das Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Die Richter in Köln hatten diese Sicht 2022 bestätigt. Entsprechend dürfen Partei und JA seitdem mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Das OVG muss jetzt klären, ob die Einschätzung laut dem Bundesverfassungsschutzgesetz rechtens ist.
Oberverwaltungsgericht als letzte Instanz
In dem seit Jahren andauernden Konflikt zwischen der AfD und dem Bundesamt ist das Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Münster die letzte Tatsacheninstanz. Das bedeutet: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als mögliche nächste und letzte Instanz nimmt nur noch eine reine Rechtskontrolle vor. Die Aufklärung des Sachverhalts durch ein Gericht sowie Beweisanträge durch die AfD oder das Bundesamt sind nur bis zum OVG möglich.
AfD-Anwalt Conrad hatte am Montag in der mündlichen Verhandlung offen erklärt, dass es der Partei vor dem OVG bereits um das Bundesverwaltungsgericht gehe. "Der Senat ist erfahren genug um zu wissen, dass wir hier viel bereits für die nächste Instanz machen", hatte der Anwalt erklärt. Die AfD hatte in Münster zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter des 5. Senats gestellt. Außerdem gab es über 470 Beweisanträge. Immer wieder wurde die mündliche Verhandlung am OVG in Münster für Beratungen unterbrochen.