Das Amtsgericht Neunkirchen hatte den Angeklagten im März 2023 vom Vorwurf der Jagdwilderei, der versuchten gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und vom Vorwurf der falschen Verdächtigung freigesprochen. Der Richter hatte dies damit begründet, dass das Geschehen fünfeinhalb Jahre zuvor "schlicht nicht mehr aufklärbar" gewesen sei. Dagegen hatte der Oberstaatsanwalt Berufung eingelegt.
Angeklagter schildert seine Tätigkeit als Jäger
Vor Gericht in Saarbrücken gab sich der Angeklagte, der eineinhalb Jahre nach seiner letzten Verurteilung nun längeres Haar und einen Bart trug, höflich und bestätigte Aussagen der Richterin häufig mit den Worten: "Das ist richtig." Außerdem schilderte der 40-Jährige ausführlich seine Tätigkeit als Jäger.
Das Urteil gegen Andreas S. wegen Mordes an zwei jungen Polizisten ist seit dem Sommer 2023 rechtskräftig. Das Landgericht Kaiserslautern hatte den Mann im November 2022 zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit gilt eine Entlassung des Mannes nach 15 Haftjahren als ausgeschlossen.