Demnach muss das Ministerium dem Netzwerk sieben Dokumente zugänglich machen, die im Zusammenhang mit der Prüfung der Gemeinnützigkeit stehen. Im Hinblick auf ein weiteres Dokument änderte das OVG das 2022 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtes und verpflichtete das Ministerium, den Antrag nochmals zu prüfen und neu zu bescheiden. Der Attac-Trägerverein wollte eigentlich Zugang zu insgesamt 19 Dokumenten erhalten und berief sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes.
Art der Dokumente und Ausschlussgründe für Geheimhaltung
Bei den fraglichen Papieren handelt sich laut OVG unter anderem um Ausschussprotokolle, Unterlagen zu Sitzungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder und Stellungnahmen oberster Landesfinanzbehörden. In einigen Fällen rechtfertigen jedoch Ausschlussgründe eine Geheimhaltung, urteilte das OVG.