Zuvor hatten sich Unterhändlerinnen und Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten darauf geeinigt, Amtshilfeverfahren zwischen den Ländern zu stärken. Derzeit bleiben etwa 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsdelikte ungestraft, wie das Parlament weiter mitteilte.
Raser, Parksünder oder Falschfahrer
Wenn ein Bürger oder eine Bürgerin im EU-Ausland einen Verkehrsverstoß begeht, können die Behörden des jeweiligen Heimatlandes den neuen Regeln zufolge Geldstrafen eintreiben. Das gilt demnach auch, wenn ein anderer Staat die Strafe verhängt hat. Privaten Unternehmen soll es verboten werden, Bußgelder von Ausländern einzutreiben.