Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, betonte, alle üblichen Fristen der Bundestags-Geschäftsordnung seien eingehalten worden. Es sei nicht zu beanstanden, dass es nach einer Anhörung noch eine Änderung gegeben habe, außerdem seien die Änderungen nicht besonders umfangreich. "Die Abgeordneten des Bundestages hatten und haben die Gelegenheit, den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag eingehend zu lesen und sich vor der abschließenden Beratung eine Meinung dazu zu bilden."
FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler äußerte sich ähnlich. "Die Koalition hat die Reform des Klimaschutzgesetzes durch die regulären parlamentarischen Prozesse geführt, ohne Sondersitzungen oder unnötige Eile", erklärte er. "Dass Heilmann das planwirtschaftliche Klimaschutzgesetz auch in der Sache nicht verändern will, zeigt wieder mal, dass die CDU ihren marktwirtschaftlichen Kompass verloren hat."
Das Kabinett hatte die Reform bereits im Juni vergangenen Jahres beschossen. Die Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP einigten sich nach langem Ringen am 14. April auf die Details der Reform verständigt und gaben dies einen Tag später bekannt. Die Änderungsanträge lagen laut Heilmanns Antrag ab dem Mittag des 19. April vor, allerdings nur in vorläufiger Fassung.
Blaupause ist das Verfahren gegen das Heizungsgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Sommer die Verabschiedung des Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz) gestoppt, bei dem Heilmann ebenfalls den engen Zeitplan bemängelt hatte. Das Gesetz wurde dann im September vom Bundestag verabschiedet. "Die Verfahrensfehler halte ich für noch gravierender als sie beim Heizungsgesetz waren", erklärte Heilmann nun. Zwar sei der Gesetzestext viel weniger umfangreich, die Komplexität der Fragen, die sich aus der Reform für den Klimaschutz ergebe, sei aber deutlich höher.