Erst kürzlich hatte die Bundesregierung in Reaktion darauf ihre Sanktionsregeln für Bürgergeldempfänger noch einmal verschärft: Seit März dieses Jahres können Jobcenter Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen, wenn diese die Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern. Das Bundesarbeitsministerium von Hubertus Heil (SPD) geht nach eigenen Angaben davon aus, "dass die neue Regelung zu Minderausgaben führt und vor allem eine große präventive Wirkung entfaltet".
Sie bewirke, dass Betroffene "zumutbare Arbeitsangebote nicht ablehnen oder ihre Arbeit bereits zuvor nicht aufgeben", hieß es auf dpa-Anfrage. So werde auch verhindert, dass Menschen überhaupt erst in die Bedürftigkeit abrutschen oder bedürftig bleiben. Arbeitsmarktexperten sehen die Verschärfung dagegen weniger positiv. So wies beispielsweise Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg kürzlich im dpa-Gespräch darauf hin, dass es nicht einfach sei, "schwarze Schafe" unter den Leistungsbeziehern stets eindeutig auszumachen. Mit steigendem Alter werde dies immer schwieriger.
Bürgergeld: Kritik von Union und FDP
Vor allem die Union, aber auch die Regierungspartei FDP kritisieren immer wieder, dass das aktuelle System zu wenig Anreize für Leistungsempfänger setze, eine Arbeit aufzunehmen. Im März hatte die CDU ein eigenes Konzept für eine "Neue Grundsicherung" vorgestellt, mit dem sie im Falle eines Siegs bei den Bundestagswahlen im kommenden Jahr das Bürgergeld in seiner jetzigen Form ablösen will.