Wer überprüft, ob die Vorgaben eingehalten werden?
Laut Bundeswirtschaftsministerium sind die sogenannten Marktüberwachungsbehörden der Länder dafür zuständig zu überprüfen, dass die Vorgaben der Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung bei Pkw eingehalten werden. Dazu gehören auch die Regelungen zum Pkw-Label. Werden sie nicht eingehalten, kann es sein, dass Hersteller oder Händler eine Ordnungswidrigkeit begehen und ein Bußgeld zahlen müssen.
Was bedeutet das alles für Gebrauchtwagen?
Für Gebrauchtwagen gelten die in der Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung bei Pkw genannten Kennzeichnungspflichten nicht. Allerdings könne das Label freiwillig genutzt werden - dann aber nur mit WLTP-Werten, erläuterte das Wirtschaftsministerium. Wichtig sei außerdem: Werde das Label verwendet, müsse gleichzeitig deutlich gemacht werden, dass es sich um einen gebrauchten Pkw handele. Gebraucht sei ein Fahrzeug immer dann, wenn seine Erstzulassung zur Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zu dem Zeitpunkt, zu dem er vom Hersteller oder Händler ausgestellt oder zum Kauf, zur Langzeitmiete oder zum Leasing angeboten oder beworben werde, länger als acht Monate zurückliegt oder der einen Kilometerstand über 1000 Kilometern aufweist.
Bringt das reformierte Label wirklich etwas?
Darüber gehen die Meinungen auseinander. Der ADAC hält die Novelle der Verordnung für insgesamt gelungen. Damit würden aufgeklärte Kaufentscheidungen im Interesse des Klimaschutzes deutlich erleichtert. Allerdings wäre bei Elektrofahrzeugen nach Ansicht des ADAC zusätzlich eine Angabe zur gesamten und zur real nutzbaren Batteriekapazität sinnvoll gewesen.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) sieht die Reform kritischer. Das neue Energie-Label umfasse jetzt nicht mehr nur die Verbrauchs- und Emissionswerte. Hinzu kämen Angaben zu den Energiekosten bei 15.000 Kilometern Jahresfahrleistung, die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer sowie mögliche CO2-Kosten über die nächsten zehn Jahre bei 15.000 Kilometer Jahresfahrleistung. Dazu finde sich auf dem Label der Hinweis, dass diese Kosten auch höher oder niedriger ausfallen könnten. Das trage aus Sicht des ZDK nicht zur Aufklärung, sondern eher zur Verwirrung der Verbraucher bei.
Der verkehrspolitische Sprecher des Verkehrsclubs Deutschland (VCD), Michael Müller-Görnert, sagte, das neue Label habe viele Verbesserungen gegenüber dem vorherigen, "weil jetzt der absolute CO2-Ausstoß als Basis genommen wird und gar kein Gewichtsbezug mehr stattfindet. Das ist gut, das begrüßen wir." Dennoch reiche es mit Blick auf den Klimaschutz nicht aus. "Es ist also keine wirkliche Maßnahme, um mehr Klimaschutz im Verkehr zu erreichen. Da braucht es halt wirklich politische, ordnungsrechtliche, aber auch preispolitische Maßnahmen", so Müller-Görnert.