Zwar wäre das psychisch kranke Opfer ohne den gewaltsamen Einsatz der beiden Beamten am Mannheimer Marktplatz nicht gestorben, sagte der Vorsitzende Richter. Beide Polizisten seien aber durch die Umstände nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet gewesen, den 47 Jahre alten herzkranken Mann auch gegen seinen Willen in das Zentralinstitut für Seelische Gesundheit zurückzubringen. Auch hätten sie sich zurecht im Einsatz gegen Angriffe des späteren Opfers verteidigt. Der Mann war später im Krankenhaus gestorben.
Die 120 Tagessätze zu 50 Euro muss der 27 Jahre alte Polizeioberkommissar wegen Körperverletzung im Amt zahlen, weil er den am Boden liegenden Mann noch viermal mit der Faust geschlagen hatte. Der Beamte war eigentlich wegen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge angeklagt, der gleichaltrige Polizeihauptmeister wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen.