Das Gericht sah das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Das Opfer habe nicht mit dem heranschießenden Raser rechnen können und sei arglos und auch wehrlos gewesen, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Der Raser wiederum habe nicht damit rechnen können, dass seine Fahrt in der Innenstadt bei einer derart hohen Geschwindigkeit glimpflich ausgehen würde.
Der damals 20 Jahre alte Angeklagte hatte nach Überzeugung des Gerichts im Februar vergangenen Jahres in der Heilbronner Innenstadt bei viel zu hohem Tempo die Kontrolle über seinen 300 PS starken Sportwagen verloren. In der Tempo-40-Zone raste er demnach mit rund 100 Kilometern pro Stunde in das Auto eines 42-Jährigen. Der Mann starb in den Trümmern seines Wagens, seine Frau wurde schwer, die beiden Kinder leicht verletzt. Vor dem Aufprall soll der als Temposünder bereits bekannte junge Autofahrer fast eine Fußgängerin überfahren haben, die gerade noch ausweichen konnte.