Basel Restaurants dürfen ihre Terrassen öffnen

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Auch in Basel darf die Außengastronomie wieder öffnen. Foto: zVg/Basel-Stadt

Coronamaßnahmen: Bisher verbotene Aktivitäten sind ab Montag wieder erlaubt

Basel/Bern - Der Bundesrat hat weitere Öffnungsschritte erlassen. Ein Überblick.

Restaurantterrassen: Restaurants können ihre Terrassen wieder öffnen. Es gilt eine Sitzpflicht. Die Maske darf nur während des Essens abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. Von sämtlichen Personen müssen die Kontaktdaten erhoben werden.

Freizeitbetriebe: Öffentlich zugängliche Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe können wieder öffnen. Damit sind auch Zoos und botanische Gärten wieder vollständig zugänglich. In Innenräumen muss immer eine Maske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten werden.

Publikumsanlässe: Veranstaltungen mit Publikum sind wieder möglich. Die maximale Anzahl Besucher ist beschränkt auf 100 Personen draußen und 50 Personen drinnen. Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts. Es gilt eine Sitzpflicht, und die Maske muss immer getragen werden. Zwischen den Besuchern muss jeweils ein Abstand von anderthalb Metern eingehalten oder ein Sitz freigelassen werden.

Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen sind wieder erlaubt. Dies betrifft beispielsweise Führungen in Museen, Treffen von Vereinsmitgliedern oder andere Veranstaltungen im Unterhaltungs- und Freizeitbereich. Auch hier gilt Masken- und Abstandspflicht.

Sport und Kultur: Gruppenaktivitäten mit bis zu 15 Personen sind wieder möglich. Draußen muss dabei entweder eine Maske getragen oder ein Abstand von anderthalb Metern eingehalten werden. In Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten werden.

Es sind jedoch Ausnahmeregelungen vorgesehen für Aktivitäten, bei welchen keine Maske getragen werden kann, etwa beim Ausdauertraining in Fitnesszentren oder beim Singen im Chor. Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt, im Außenbereich weiterhin nur, wenn eine Maske getragen wird. Auch Wettkämpfe sind wieder erlaubt.

Unterricht: Präsenzunterricht ist auch außerhalb der obligatorischen Schule eingeschränkt wieder möglich. Es gilt eine Beschränkung auf maximal fünfzig Personen und eine Kapazitätsbegrenzung auf ein Drittel der Räumlichkeit, ebenso Masken- und Abstandspflicht.

Gelockerte Maskenpflicht: Für geimpfte und genesene Bewohner von Alters- und Pflegeheimen wird die Maskenpflicht aufgehoben. Für Unternehmen, die über ein Testkonzept verfügen und der vor Ort tätigen Belegschaft mindestens einmal pro Woche einen Test anbieten, entfällt die Kontaktquarantäne.

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