Schon nach dem Landtagsbeschluss im Juli 2018 habe May eine Spendenaktion angekündigt und in der Folge potenzielle Spender angesprochen. Dabei habe er bereits Spendenzusagen in beachtlicher Höhe erhalten. „Das zeigt, dass auch den heimischen Gewerbetreibenden der ,Dreispitz’, der ein Symbol für die Wirtschaftskraft der Gemeinde ist, sehr am Herzen liegt“, heißt es in der Mitteilung weiter.
Auch hebt May den Kulturwert des „Dreispitzes“ für die Gemeinde Binzen hervor. Die Sicherungsmaßnahmen in vorliegenden Fall, die neben der Unfallverhütung primär auch der Erhaltung dieser Kreiselkunst dienen, könnten als Maßnahmen zur „Förderung von Kunst und Kultur“ beurteilt werden und seien steuerlich absetzbar, argumentiert er.
„Für eine Kapitulation gibt es zurzeit daher keine schlüssige Begründung.“ Momentan befinde sich die Gemeinde mit dem Landratsamt bezüglich reduzierter Sicherungsmaßnahmen in einem laufenden Verfahren, das keine Ressourcen der Gemeinde erfordere. „Das Ergebnis sollte man abwarten – und wenn es inakzeptabel wäre, das ruhende Verwaltungsgerichtsverfahren, für das es schon eine Kostenzusage des BGV gibt, wieder anrufen und fortsetzen“, legt der Altbürgermeister dar.
„Wenn es auf dem Verwaltungsweg zu keiner Einigung käme, hätte der ,Dreispitz’ wenigstens eine gerichtliche Beurteilung seines Standortes verdient“, heißt es abschließend.