Bundesnotbremse außer Kraft Diese Lockerungen gelten ab Sonntag

ov/jab
Die Bundesnotbremse gilt im Landkreis Lörrach ab Sonntag nicht mehr. Foto: sba

Inzidenz fünf Tage in Folge unter 100.

Kreis Lörrach -  Das Robert-Koch-Institut hat heute, Freitag,  7. Mai, zum fünften Mal in Folge an einem Werktag einen Inzidenzwert von unter 100 für den Landkreis Lörrach festgestellt. Nach dem Infektionsschutzgesetz treten die Maßnahmen der Bundes-Notbremse ab dem übernächsten Tag außer Kraft – im Landkreis Lörrach also in der Nacht von Samstag auf Sonntag ab 0 Uhr.  Die aktuell geltenden Regelungen werden dann teilweise gelockert.

Dieser Schritt hatte sich angesichts der vom Landkreis erhobenen Zahlen bereits gestern abgezeichnet. Für eine verbindliche Aussage allerdings braucht es die vom Robert-Koch-Institut offiziell gemeldeten Zahlen, die jeweils erst am darauffolgenden Tag gültig sind.

Der durch das RKI veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner hat in den letzten fünf Tagen eine absteigende Tendenz aufgezeigt: Waren es am Montag 89,6, stieg der Wert am Dienstag zwar auf 94,4, sank aber am Mittwoch wieder auf 87,9. Gestern und heute wird derselbe Wert von 75,6 angegeben.

Wichtige Regelungen und Änderungen:

  • Kontaktbeschränkungen: im öffentlichen oder privaten Raum sind Treffen mit zwei Haushalten und insgesamt maximal 5 Personen erlaubt.  Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.  Unter der Notbremse galt die Regel "ein Haushalt plus maximal eine weitere Person, die nicht zum Haushalt gehört"
  • Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr entfällt.
  • Maskenpflicht: Im öffentlichen Nahverkehr, bei der Schülerbeförderung und im Taxi reicht das Tragen einer medizinischen Maske aus; die Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/K95-Maske entfällt. Die umfassende Maskenpflicht ab 6 Jahren in ÖPNV, Schulen, Kitas, beim Einkaufen etc.  allerdings bleibt grundsätzlich bestehen.
  • Schulen: Der Unterricht findet weiterhin im Wechselunterricht (Präsenz und Homeschooling) statt; Masken- und Testpflicht bleiben bestehen.  Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können wieder im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen in Präsenz unterrichten.
  • Einzelhandel: Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf sind wie gehabt unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen  der Corona-Verordnung geöffnet.  Sonstiger Einzelhandel darf  nun wieder „Click&Meet“ anbieten, ohne dass ein negativer Corona-Schnelltest nötig ist.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind wieder erlaubt. Die ohnehin geöffneten Friseure und Fußpflege  dürfen ihre Dienste wieder ohne negativen Corona-Schnelltest anbieten.
  • Kultur- und Freizeitgestaltung:   Museen, Galerien und Gedenkstätten dürfen wieder öffnen.  
  • Sport: Individualsport im Freien und auf Außen-und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder und Thermen aller Art) und kontaktarmer Freizeit- und Amateursport mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Kontaktarmer Gruppensport im Freien ist wieder mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahre erlaubt.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Hürden für eine erneute Verschärfung niedriger liegen als diejenigen für eine Lockerung: Die Notbremse tritt erneut in Kraft, sobald die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 überschreitet; hier zählen die Werte an Sonn- und Feiertagen mit. Die Bundes-Notbremse tritt dann am übernächsten Tag in Kraft.

Unabhängig davon gilt im Landkreis Lörrach bis vorerst 17. Mai die erweiterte Maskenpflicht.


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