Eintragen kann man sich zunächst, indem man einen Ausweis mit Online-Funktion verwendet. Die Angaben sind freiwillig, kostenlos und können jederzeit geändert und gelöscht werden. Erklärungen auf Papier, beispielsweise in Organspendeausweisen, sind weiter möglich. Kliniken, die Organe entnehmen, sollen vom 1. Juli an gespeicherte Erklärungen suchen und abrufen können. Bis zum 30. September soll es möglich werden, digitale Erklärungen auch direkt über Apps der Krankenkassen einzutragen.
8400 Menschen auf Warteliste für Transplantation
Das Register ist Kernstück eines 2020 vom Bundestag beschlossenen Gesetzes, das auch auf leichtere Möglichkeiten zur Dokumentation einer Entscheidung zur Spendebereitschaft zielt. Hintergrund sind Bemühungen um mehr lebensrettende Organspenden. Im vergangenen Jahr haben 965 Menschen nach ihrem Tod ein Organ oder mehrere Organe gespendet. Das waren 96 mehr als nach einem starken Einbruch 2022, wie die koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation bilanzierte. Zugleich standen aber knapp 8400 Menschen auf den Wartelisten für eine Transplantation.